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Das Schöffengericht Tiergarten verurteilte einen 32jährigen Handwerker wegen fortgesetzten Betrugs und Urkundenfälschung zu acht Monaten und dessen gleichaltrige Frau zu fünf Monaten Gefängnis. Durch ein Zeitungsinserat hatte das Paar im September 1989 ihre möblierte Ein-Zimmer-Wohnung in Neukölln für drei Monate zur Vermietung angeboten. An einem Tag meldeten sich sieben Interessenten, die in kurzen Abständen vorgelassen und gegen Vorauszahlungen einen mit falschem Namen unterschriebenen Vertrag sowie einen Wohnungsschlüssel erhielten. Die im einzelnen gezahlten Beträge betrugen bis zu 1.500 Mark. Insgesamt kassierte das Ehepaar 8.800 Mark. An der Wohnungstür war vor den Besuchen ein Schild mit einem falschen Namen angebracht worden. Der ausgehändigte Schlüssel war jeweils einer von mehreren, die zum Öffnen notwendig waren. Nach dem Coup täuschte ein Schild „unbekannt verzogen“ die Betrogenen.