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Energiesparen verteuert Miete

KARLSRUHE ap ■ Vermieter, die durch Energie sparende Baumaßnahmen die Heizkosten dauerhaft verringern, dürfen die Miete auch ohne Vorlage einer genauen Energieberechnung erhöhen. Diesen Rechtsentscheid hat gestern der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe veröffentlicht. Nach der Entscheidung genügt es, wenn der Vermieter die Einsparmaßnahmen darlegt. Gesetzlich darf die Mieterhöhung elf Prozent der erforderlichen Investitionen betragen. Im konkreten Fall hatten sich Mieter gegen 43 Prozent Mieterhöhung durch eine Wohnungsbaugesellschaft gewehrt. Die hatte an dem in der DDR gebauten Haus umfangreiche Dämmmaßnahmen vorgenommen. Die Mieter bestritten die Wirksamkeit der Erhöhung. Sie beriefen sich auf eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts. Danach sei die Erhöhung nur wirksam, wenn der Vermieter eine Wärmebedarfsberechnung vorlegt, anhand derer der Mieter sehen könne, wie viel Heizkosten er zukünftig spare. (Az: VIII ZR 3/01)

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