Ende von FragDenStaat in Papierform: Nachrichtlicher Niedergang
Die letzte Printausgabe von „FragDenStaat“ erscheint: endlich, kann man sagen. Und der Witz daran ist: Sogar der Chefredakteur stimmt zu.
Es ist geschmacklos, sich über das Ende einer Zeitung zu freuen. In diesem Fall aber nicht. Da freut sich selbst der Chefredakteur über den Niedergang: „Endlich“ begrabe man das FragDenStaat-Druckerzeugnis, schreibt Arne Semsrott in seinem Nachruf.
Denn FragDenStaat, bekannt für seine Recherchen, die besonders stark mit den unterschiedlichen Informationsfreiheitsgesetzen arbeiten, hat drei Jahre lang darauf hingearbeitet, dass es eben nicht mehr gedruckt werden muss.
Das drucken war nötig geworden, weil das Berliner Verwaltungsgericht 2022 geurteilt hatte, dass das Medium keine Presse sei. Die Begründung ist aus der Zeit gefallen, nicht erst seit dem Internet, sondern auch schon seit dem Radio. Grob gesagt: „Presse“ kommt von „Druckerpresse“, wer also die Rechte von Presse haben will, muss drucken. Das hat FragDenStaat dann gemacht. Heraus kam etwas Schönes!
Die letzte Ausgabe, kostenlos verteilt beim Kongress des Chaos Computer Clubs und ansonsten im Internet bestellbar, fungiert nicht nur als Anleitung zum „Preppen für die Demokratie“, sondern auch als FragDenStaat-Jahresrückblick, präsentiert einige der stärksten Recherchen von 2024, wie die zu einer Holzhütte im steuerlich günstig gelegenen Sachsenwald, in der mehr als 20 Unternehmen ihre Briefkästen hatte.
Wie steht's mit Pegasus?
Mit im Jahresrückblick aber auch die Klagen von und gegen FragDenStaat, zu denen es kommen kann, wenn Behörden Informationen nicht herausgeben möchten. Und das Urteil, das zum Ende der Zeitung führte: Chefredakteur Semsrott hatte nach Presserecht vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt.
Denn der BND wollte FragDenStaat nicht auf eine Anfrage zur Spionagesoftware „Pegasus“ antworten, die weltweit von Nachrichtendiensten zum Beispiel gegen Oppositionelle eingesetzt wird. Ob auch der BND Pegasus eingekauft hat, bleibt zwar weiterhin unklar, weil das Gericht urteilte, dass die Information nicht herausgegeben werden muss. Aber es urteilte auch: Presse, das sind auch Online-Medien.
„FragDenStaat DE“, online bestellbar
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