■ Arbeitszeit: Ende vom Wochenende
Bonn (AP) – Der Bundestag hat ein neues Arbeitszeitgesetz verabschiedet, mit dem mehr Sonntags- und Feiertagsarbeit zugelassen wird und Beschränkungen für Frauen mit Ausnahme des Beschäftigungsverbots im Bergbau unter Tage aufgehoben werden. Der SPD-Sozialexperte Schreiner warf der Bundesregierung am Donnerstag eine „reaktionäre Arbeitszeitpolitik“ mit 48 Stunden Wochenarbeitszeit vor. Ein SPD- Entwurf, in dem die 40-Stunden- Woche und zwei arbeitsfreie Sonntage im Monat festgeschrieben werden sollten, fand keine Mehrheit.
Im einzelnen wird in dem neuen Arbeitszeitgesetz am Grundsatz des Achtstundentages festgehalten. Die tägliche Arbeitszeit kann aber ohne weiteres auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn diese Verlängerung innerhalb von sechs Monaten (bisher nur zwei Wochen) auf durchschnittlich acht Stunden ausgeglichen wird. Nach Feierabend ist den Arbeitnehmern eine Ruhezeit von elf Stunden zu gewähren. Kein Arbeitnehmer darf länger als sechs Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden. Auch Nachtarbeit ist für Arbeiterinnen nicht mehr verboten.
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