Elektroschockgeräte in Berlin: Noch mehr Taser
Auch die Bundespolizei am Ostbahnhof bekommt nun sogenannte Distanz-Elektroimpulsgeräte. Die Berliner Polizei erprobt die Taser schon seit 2017.
Optisch ähneln die Geräte einer Schusswaffe, aber die Mündung ist breiter. Abgeschossen werden an Elekrodrähten hängende Pfeile, die sich in der Haut oder Bekleidung der Zielperson festhaken. Mit Stromstößen, die eine schmerzhafte Muskelkontraktion auslösen, wird die Zielperson binnen Sekunden außer Gefecht gesetzt.
Es gibt dazu unzählige Filme im Internet, aber auch bei einer Vorführung der Berliner Polizei für die Presse ließ sich das vor einigen Jahren beobachten. Ein Polizeireporter des Tagesspiegels hatte sich seinerzeit als Versuchsperson zur Verfügung gestellt. Nicht nur in den USA ist es bei Taser-Einsätzen auch schon zu Todesfällen gekommen.
Die Bundespolizei hat nun dreißig Geräte bekommen. Seit Montag werden diese neben Frankfurt am Main und Kaiserslautern auch am Ostbahnhof in Berlin eingesetzt. Der Taser solle es Polizisten ermöglichen, einen Angreifer auf Distanz zu halten – ohne das Risiko einer tödlichen Verletzung wie bei der Schusswaffe, heißt in der Presseerklärung. Polizeigewerkschaften fordern schon lange, dass der Taser zur Grundausstattung der Polizei gehören sollte.
25 Taser in den Funkwagen
Der Berliner Probelauf begann im Februar 2017 und endet 2021. Erst nach der Auswertung werde darüber entschieden, ob das Gerät grundsätzlich für den Streifendienst eingeführt werde, teilte die Polizeipressestelle am Montag mit. 25 Taser gebe es zurzeit in den hiesigen Funkwagen. Bis zum 30. Juni 2020 seien die Geräte viermal gegen Menschen eingesetzt worden. In 19 weiteren Fällen habe bereits die Androhung des Einsatzes ausgereicht, die Situation zu entschärfen.
Beim SEK sei der Taser im gleichen Zeitraum neunmal eingesetzt worden: zur Verhinderung von Selbsttötungen oder zur Abwehr von Angriffen mit Waffen – hauptsächlich seien das Stichwaffen gewesen. Im Gesetz ist der Taser der Schusswaffe gleichgestellt und unterliegt damit denselben strengen Einsatzvoraussetzungen: dem Vorliegen von Notwehr und Nothilfe.
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