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■ ElbterrassenOpfer klagen mit

Berlin (taz) – Im Elbterrassen- Prozeß hat das Oberlandesgericht Naumburg gestern neun Opfer als Nebenkläger zugelassen. Damit wurde ein anderslautender Beschluß des Schwurgerichts Magdeburg aufgehoben. In dem Prozeß wird gegen den mutmaßlichen Haupttäter des Überfalls auf eine Punk-Party im Magdeburger Lokal „Elbterrassen“ verhandelt. 60 Skinheads hatten zahlreiche Punks schwer verletzt, ein Opfer starb.

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