Elbphilharmonie: Ein Anlass zur Hoffnung

KOMMENTAR: GERNOT KNÖDLER ÜBER DIE ELBPHILHARMONIE

Die Vereinbarung zwischen Hochtief, dem Senat und Herzog de Meuron ist ein Fortschritt, weil sie den Weiterbau der Hamburger Elbphilharmonie ermöglicht. Zum Teil steckt sie allerdings nur den groben Rahmen für die künftige Zusammenarbeit ab. Viel wird vom guten Willen der Beteiligten abhängen.

Nichts zu deuteln ist am Zeitplan, den die Akteure vereinbart haben: ein Jahr für die weitere Planung, danach zwei weitere Jahre Bauzeit für die Fertigstellung. Ebenfalls konkret ist das Monitoring, mit dem der Streit um die Statik des Saaldachs beendet werden soll: Mit Messungen soll geklärt werden, wessen theoretische Berechnungen stimmen. Das könnte funktionieren.

Weniger deutlich ist das Bild bei den geplanten Schiedsgerichtsverfahren, mit denen strittige Forderungen geklärt werden sollen. Nachfragen bei den Beteiligten offenbarten hier einen Interpretationsbedarf. Immerhin ist aber entschieden, wie das Schiedsgericht besetzt werden soll.

Am meisten vom guten Willen abhängig ist die künftige Zusammenarbeit der Baufirma und der Architekten. Ideal wäre, wenn sie gemeinsam für weitere Verzögerungen haften müssten. Unabhängig davon gibt ein neuer Verantwortlicher bei Hochtief Anlass zur Hoffnung. Zudem dürfte der Stillstand beiden Seiten aufs Gemüt schlagen und die Bereitschaft fördern, sich zusammenzuraufen.

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