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Einwanderungspolitik in JapanTokio will Asylrecht verschärfen

Seit Jahren geht Japans konservative Regierung hart gegen Flüchtlinge vor. Nun will sie Abschiebungen erleichtern. Kritiker sprechen von „Mobbing“.

Japans Justizministerin Yoko Kamikawa rechtfertigt die geplante Verschärfung des Asylrechts Foto: Kyodo News/imago

Tokio taz | Das japanische Parlament wird möglicherweise schon am Freitag eine Verschärfung des Asylrechts beschließen. Dann kann das Inselland Asylbewerber abschieben, sobald der zweite Asylantrag abgelehnt wurde. So will die Regierung die Zahl der Fälle von Langzeitinhaftierungen verringern, die Anwälte und Menschenrechtler seit Langem als inhuman und widerrechtlich kritisieren.

Die Möglichkeit, immer neue Asylanträge zu stellen, verführe zu Missbrauch, rechtfertigte Justizministerin Yoko Kamikawa die Verschärfung. „Damit versuchen viele Ausländer, ihre Deportation zu verzögern und verlängern dadurch den Arrest in einem Abschiebezentrum.“ Japan kennt nur eine administrative Überprüfung einer Asylentscheidung, aber keine Berufung vor einem unabhängigen Gericht, weshalb Asylbewerber die Möglichkeit nutzen, einen neuen Antrag zu stellen.

Der Widerstand gegen die geplante Reform ist jedoch groß: Zwei Hilfsorganisationen übergaben dem Justizministerium 150.000 Protestunterschriften. Die Essayistin Keiko Kojima warf der Regierung „pures Mobbing“ vor: „Ich bekomme Angst bei der Einsicht, dass dieses Land die Menschenrechte ignoriert und kein sicherer Ort zum Leben ist.“

Laut Rechtsanwalt Shoichi Ibusuki will die Regierung nur die Macht der Einwanderungsbehörde stärken. Ein UN-Sonderberichterstatter sagte, der Gesetzesentwurf entspreche „in mehrfacher Hinsicht nicht den internationalen Standards für die Menschenrechte von Einwanderern“.

Systematische Zermürbung abgelehnter Asylbewerber

Ein Kompromiss sei nur schwer möglich, meint der Völkerrechtler Koki Abe von der Meiji-Gakuin-Universität: „Japan will seine Grenzen schützen, aber die Vereinten Nationen die Menschenrechte.“

Seit Jahren geht die konservative Regierung hart gegen Flüchtlinge vor, um sie abzuschrecken. Nach Meinung konservativer Kreise stört die Zuwanderung von Ausländern Japans angebliche ethnische Homogenität.

Zwar werden neuerdings in etwas größerer Zahl Arbeitskräfte aus dem Ausland gezielt angeworben. Aber sie sollen möglichst ohne Familie kommen und nur auf Zeit bleiben. Im letzten Jahr erhielten nur 47 Menschen Asyl. Die Anerkennungsquote von 1,2 Prozent war 20-mal kleiner als in Deutschland.

Flüchtlinge mit mehrfachen Asylanträgen und Ausländer mit abgelaufenen Visa werden systematisch zermürbt, wenn sie die Deportation verweigern. Sie erhalten keine staatlichen Hilfen, dürfen nicht arbeiten und können sich nicht krankenversichern.

Abschiebehaft schlimmer als reguläres Gefängnis

Als weiteres Druckmittel dient die zum Teil dauerhafte Inhaftierung in einem von fünf Abschiebezentren. Dort sind aktuell 1.300 Ausländer eingesperrt, mehr als die Hälfte davon länger als sechs Monate, einige sogar über fünf Jahre.

Ihre Lebensumstände sind weit schlechter als in einem regulären Gefängnis – kein Freigang, keine Beschäftigungsmöglichkeit, beschränkte Besuche, schlechte medizinische Versorgung, willkürliche Freilassungen und Neuinhaftierungen.

Auf diese Weise will Japan Deportationen erzwingen. Die grausamen Zustände haben bereits 18 Menschenleben gefordert. Einige Insassen töteten sich aus Verzweiflung selbst, andere kamen infolge eines Hungerstreiks oder schlechter Behandlung ums Leben.

Zuletzt starb Wishma Sandamali aus Sri Lanka am 6. März. Die 33-Jährige hatte ihren Partner wegen häuslicher Gewalt bei der Polizei angezeigt. Weil dabei herauskam, dass ihr Studentenvisum abgelaufen war, landete sie im vergangenen August in Nagoya in Abschiebehaft. Durch den Stress erkrankte Sandamali offenbar an Magenbluten und verlor 20 Kilogramm Gewicht. Selbst als sie Blut spuckte und Arme und Beine nicht mehr bewegen konnte, wollte das Zentrum sie nicht über einen Tropf ernähren. Diese Tatsachen unterschlug die Einwanderungsbehörde im April in einem Bericht an das Parlament.

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