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■ VPM/SektenEinstweilige Verfügung

Berlin (taz) – Das Verwaltungsgericht Köln hat in einer einstweiligen Verfügung angeordnet, daß das Bundesfrauenministerium den „Verein zur Förderung der Psychologischen Menschenkenntnis“ (VPM) nicht in die geplante Broschüre über Jugendsekten und Psychogruppen aufnehmen darf. Im Ministerium sieht man die Entscheidung „gelassen“. Sprecherin Gertrud Sahler verwies auf das noch ausstehende Hauptverfahren. Zwar wird sich das Erscheinen der Broschüre verzögern, das Ministerium will die Broschüre aber nicht ohne eine Erwähnung des VPM herausbringen.

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