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Einspruchsfrist durch Urlaub verlängert

Stuttgart (dpa) - Manch einer findet nach dem Urlaub eine dumme Überraschung in der Post: Einen Bußgeldbescheid, dessen Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist. Der Auto Club Europa (ACE) rät in solchen Fällen: Sofort Einspruch bei der Bußgeldstelle einlegen und gleichzeitig Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unverschuldeter Fristversäumnis beantragen. Zur Begründung des Antrags sollte man auf die Urlaubsreise hinweisen und dies glaubhaft machen, eventuell durch Reiseunterlagen oder schriftliche Zeugenaussagen. Wichtig: Einspruch und Antrag müssen innerhalb einer Woche nach Rückkehr aus den Ferien bei der Behörde eingehen. Der ACE weist außerdem darauf hin, daß man selbst dann keine besonderen Vorkehrungen zur Fristwahrung während seines Urlaubs treffen muß, wenn man weiß, daß ein Bußgeldverfahren anhängig ist.

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