: Einspruch im Fall Pinochet rechtens
BUENOS AIRES taz ■ Das Oberste Gericht in Chile hat am Dienstag den Einspruch von Menschenrechtsanwälten gegen die vorläufige Aussetzung des Verfahrens gegen den Exdiktator Augusto Pinochet zugelassen. Das Verfahren gegen Pinochet wurde eingestellt, weil bei ihm Altersdemenz diagnostiziert wurde. Laut chilenischer Strafprozessordnung muss ein Verfahren ausgesetzt werden, wenn der Angeklagte diesem nicht komplett folgen kann. Die Staatsanwaltschaft erhob Einspruch, da diese Regelung auf einer Strafrechtsreform beruht, die noch nicht in Kraft getreten sei. Während des Militärregimes von Pinochet verloren über 3.000 Regimegegner ihr Leben. MAL
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