Kommentar: Einsatz im dunkeln
■ Auskunft zu Brechmitteln verweigert
Die Bremer Polizei hätte ihre Praxis gegen die schwarzen Kleindealer gern im dunkeln gehalten. Die Ärztekammer lehnt die zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln aus standesethischen Gründen ab, wenn es keinen medizinischen Nutzen hat. Die Staatsanwaltschaft hat sehr enge Grenzen gesetzt. Auf den Vorwurf, dies alles zu ignorieren, schweigen Polizei und Innenbehörde. Können sie wirklich keinen der konkreten Vorwürfe des Anti-Rassismus-Büros konkret entkräften?
Besonders rassistisch ist die Bremer Polizei nicht, aber als junger Mann mit der falschen Hautfarbe muß man sich doch hüten, ziellos vor dem Bahnhof herumzustehen. Scheut die Polizei das Licht der Öffentlichkeit, weil sie aus Frust über mangelnde juristische Erfolge die Drogen-Dealerszene mit quälerischen Zwangsmitteln abzuschrecken sucht?
Schon beim Streit um das „Zwangsröntgen“ zur Altersbestimmung hat sich das Antirassismus-Büro durchgesetzt, weil die polizeiliche Praxis medizinethisch nicht vertretbar und strafprozessual unsinnig war. Die aktuelle Nachrichten-Sperre ist offenbar ein Versuch, den Streit um die Brechmittel-Praxis einfach auszusitzen. Aber das Dumm- und Taub-Stellen hat schon gegenüber den bohrenden Fragen von amnesty international nichts genutzt.
Klaus Wolschner
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