Einsätze der Bundespolizei: Bessere Auskunft gefordert
Die Linkspartei will mehr über Unterstützungseinsätze der Bundespolizei wissen. Über die Organklage verhandelt nun das Bundesverfassungsgericht.
FREIBURG taz | Muss die Bundesregierung dem Bundestag über Unterstützungseinsätze der Bundespolizei Auskunft geben? Das verlangt die Linkspartei in einer Organklage, über die an diesem Dienstag das Bundesverfassungsgericht verhandelt.
Die Bundespolizei, die bis 2005 „Bundesgrenzschutz“ hieß, kann von den Ländern angefordert werden, um die öffentliche Ordnung aufrechzuerhalten. Vor allem im Zusammenhang mit konfliktträchtigen Demonstrationen machen die Länder davon Gebrauch. So war die Bundespolizei etwa in Dresden im Einsatz, als im Februar 2011 die rechtsextreme Szene anlässlich des Jahrestags der Bombardierung im Zweiten Weltkrieg aufmarschierte und 20.000 Gegendemonstranten protestierten.
In mehreren parlamentarischen Anfragen wollte die Linkspartei Näheres über die Einsätze der Bundespolizei erfahren. Dabei ging es zum einen um Details, aber auch um grundsätzliche Einschätzungen: „Wie bewertet die Bundesregierung den politischen Schaden, der entsteht, wenn eine Landespolizei mit Unterstützung der Bundespolizei ihre Kraft vorrangig darauf konzentriert, den Naziaufmarsch zu schützen?“ Die Bundesregierung teilte aber jeweils nur mit, wie viele Beamte und Einsatzfahrzeuge der Bundespolizei den Ländern zur Verfügung gestellt wurden.
Wie die Beamten dann konkret agiert haben, ließ die Regierung unbeantwortet: Die Bundesregierung nehme zu polizeilichen Einsätzen, so weit sie im Verantwortungsbereich eines Landes liegen, „keine Stellung und bewertet diese nicht“.
Die Linkspartei verlangt dennoch Antworten und hat deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Auch wenn die Bundespolizei bei Unterstützungseinsätzen grundsätzlich den Weisungen der Landespolizei unterliege, hätten die Einsatzführer der Bundespolizei doch einen Handlungsspielraum. Außerdem seien im Führungsstab des Dresdner Einsatzes auch Beamte der Bundespolizei vertreten gewesen.
Die Bundesregierung lässt dies aber nicht geltend: Wissen, dass Beamte der Bundespolizei bei einem Unterstützungseinsatz erwerben, sei „Länderwissen“. Darüber müsse die Bundesregierung keine Auskunft geben.
Das Urteil wird in einigen Monaten verkündet.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nan Goldin in Neuer Nationalgalerie
Claudia Roth entsetzt über Proteste
Politikwissenschaftlerin über Ukraine
„Land gegen Frieden funktioniert nicht“
Juso-Chef über Bundestagswahlkampf
„Das ist unsere Bedingung“
taz-Recherche zu Gewalt gegen Frauen
Weil sie weiblich sind
Verein „Hand in Hand für unser Land“
Wenig Menschen und Traktoren bei Rechtspopulisten-Demo
Internationaler Strafgerichtshof
Ein Haftbefehl und seine Folgen