: Einreise für Ghanaer
■ Klares Signal des Verfassungsgerichts
Karlsruhe/Bonn (dpa/AFP/taz) – Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Donnerstag abend dem Eilantrag zweier Ghanaer gegen ihre Abschiebung vom Frankfurter Flughafen stattgegeben, obwohl Ghana als sogenanntes sicheres Herkunftsland gilt. Die Anträge von zwei anderen Ghanaern waren dagegen in der vorigen Woche abgewiesen worden.
Anders als die zuvor Abgewiesenen hätten die Antragsteller eine politische Verfolgung glaubhaft machen können, erläuterte der Sprecher des 2. Senats, Gerhard Wöhrmann. Sie hätten geltend gemacht, daß sie wegen der Teilnahme an einer Demonstration verfolgt worden seien. Dem sei das zuständige Verwaltungsgericht aber nicht nachgegangen, sondern hätte das Asylbegehren mit dem Hinweis auf das verfolgungsfreie Herkunftsland abgelehnt. Dies sei jedoch nicht im Sinne des neuen Asylrechts.
Damit hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) klargestellt, daß die Verwaltungsgerichte die Ablehnung eines Asylantrages nicht schon deshalb bestätigen können, weil der Bewerber aus einem sogenannten sicheren Herkunftsland kommt. Jeder Asylsuchende muß zumindest die Möglichkeit haben, „die Vermutung, er werde nicht verfolgt, für sich zu entkräften“, heißt es im Urteil.
Regierungssprecher Dieter Vogel erklärte, die Bundesregierung verfolge die jüngsten Entscheidungen der Karlsruher Richter mit Interesse. Für eine Bewertung sei es noch zu früh. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Burkhard Hirsch, betonte, das Gericht habe verfassungsrechtliche Bedenken an der neuen Asylregelung „nicht für offensichtlich unbegründet“ erachtet. Er gehe davon aus, daß die neuen Gesetze gegen die Genfer Flüchtlingskonvention verstießen. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein(CSU) bezeichnete das BVG-Urteil als „böse Überraschung“. Er warnte davor, daß das Bundesverfassungsgericht mit Anträgen überschwemmt werde. Allein gegen die Flughafenregelung liegen dort gegenwärtig ein Dutzend Anträge auf Erlaß einer Einstweiligen Anordnung gegen eine Abschiebung vor.
Die Flüchtlingshilfeorganisation Pro Asyl hat aufgrund des jüngsten BVG-Urteils gefordert, die Sonderregelung für Asylbewerber auf Flughäfen auszusetzen.
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