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Einladung zum Putsch

■ August-Putschist wertet Freispruch als Beweis für die Schuld Gorbatschows

Moskau (AP/taz) – Sein Freispruch sei ein „Beweis für Gorbatschows Schuld“, meinte der ehemalige Vize-Verteidigungsminister Valentin Warennikow. Der russische Oberste Gerichtshof hatte den einzigen Angeklagten, der nach der Amnestie für die mutmaßlichen Putschisten gegen den exsowjetischen Präsidenten Michail Gorbatschow auf die Fortsetzung seines Prozesses bestanden hatte, für nicht schuldig befunden. Dies könne nur als höchstrichterliche Billigung künftiger Putschversuche interpretiert werden, kommentierte dagegen Gorbatschows Sprecher Wladimir Poljakow. „Die Gerichtsentscheidung läßt einen fragen: Was ist überhaupt im August 1991 geschehen? Hatte es keinen Angriff auf das Weiße Haus gegeben? Gab es keine Liste mit Namen von Leuten, die zu festzunehmen sind?“

Der ehemalige Angeklagte vertrat dagegen die Ansicht, jetzt müsse Ex-Präsident Gorbatschow der Prozeß gemacht werden, weil er die Sowjetunion zugrunde gerichtet habe. Bereits Anfang der Woche hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, für einen Hochverrat gebe es keine Beweise.

Warennikow hatte im August 1991 als Oberbefehlshaber über die sowjetische Armee die Delegation geleitet, die Gorbatschow in seinem Ferienhaus am Schwarzen Meer mitteilte, er sei abgesetzt. Der Offizier, der als einziger von zwölf Angeklagten die vom Parlament beschlossene Amnestie nicht angenommen hatte, um vor einer Militärstrafkammer seinen Freispruch zu erreichen, hatte aber nicht zu dem „Notstandskomitee“ gehört, das 1991 versucht hatte, die Macht an sich zu reißen.

Laut Staatsanwalt Arkadi Danilow hatte sich der inzwischen 70jährige im Prozeß „wie ein Mann von Ehre“ verhalten. Zudem habe sich herausgestellt, daß Gorbatschows Widerstand gegen den Hausarrest so schwach gewesen sei, daß dies als Billigung habe interpretiert werden können.

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