: Einheitswerte – wer zahlt?
Bisher werden Grundstücke und Häuser nach sogenannten „Einheitswerten“ besteuert, die im Westen zuletzt 1964 festgelegt und danach nur einmal erhöht wurden. Häuser und Grundstücke werden also im Westen auf denselben Wert wie 1964 plus 40 Prozent veranschlagt. Vor dem Fiskus ist ein Einfamilienhaus, das locker für 600.000 Mark verhökert werden kann, somit rein rechnerisch nur 100.000 Mark „wert“. Die Folge: Abzüglich des Freibetrages von 90.000 Mark sind schlappe 300 Mark für das Eigenheim an Erbschaftssteuer zu zahlen. Wer dagegen 750.000 Mark Bargeld erbt, muß ganze 56.100 Mark Steuern berappen.
Werden künftig zumindest luxuriöse Einfamilienhäuser oder vererbte bzw. nicht mehr selbst genutzte Immobilien stärker besteuert, trifft das nicht nur die von Thurn und Taxis. Auch eine mittlere Erbengeneration ist betroffen. Immerhin wohnen im Westen 42 Prozent der Bevölkerung im eigenen Heim (Osten: 26 Prozent). Im Unterschied zum Geldvermögen ist das Immobilienvermögen relativ breit gestreut. Selbst die weniger wohlhabende Hälfte der westdeutschen Bevölkerung besitzt noch ein Drittel des Grundvermögens. Die restlichen 70 Prozent des Grundbesitzes gehören größtenteils der Mittelschicht, denn die obersten drei Prozent verfügen „nur“ über etwa 12 Prozent der Immobilien in Deutschland. Es geht um viel Geld: Eine Milliarde Mark an Immobilienvermögen werden im Jahrzehnt zwischen 1990 und dem Jahre 2000 voraussichtlich vererbt. BD
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