: Einheitsfront gegen Doppeletat
CDU, FDP und Grüne einigen sich endlich über Klage gegen den Haushalt. Klageschrift soll in Kürze eingereicht werden
Zwei Monate nach der Verabschiedung des Berliner Doppelhaushaltes 2002/2003 ist der Weg für die von der Opposition angekündigte Verfassungsklage frei. CDU, FDP und Grüne einigten sich nach Angaben ihrer Sprecher am Montag auf den Text der Klageschrift. Der Entwurf der Klage, die der Verfassungsrechtler Michael Kloepfer formuliert hat, solle zwar noch an einigen Stellen überarbeitet werden. Das beträfe aber keine inhaltlichen Fragen mehr, so die Fraktionen einhellig. Die Klage soll von Kloepfer im Namen der Fraktionen bis Ende dieser oder Anfang nächster Woche eingereicht werden.
Die Klage wird keine aufschiebende Wirkung haben. Experten gehen nicht davon aus, dass die Richter den Haushalt für nichtig erklären werden. Vielmehr werde es eine mehrjährige Frist „zur Behebung“ der Verfassungswidrigkeit des Haushalts sowie „Hinweise“ zum Abbau von Überausstattungen gegenüber anderen Bundesländern geben wird. Darüber hinaus verspricht sich die Opposition von einem solchen Richterspruch mehr Druck auf den Bund, Berlin Sanierungshilfen zu gewähren, sowie größere Erfolgsaussichten bei einer möglichen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.
Die Unterschriften fast aller Abgeordneten der Opposition lägen inzwischen vor, hieß es. „Von politischer Seite ist alles gelaufen“, sagte der Haushaltsexperte der Grünen, Jochen Esser. Die Grünen-Abgeordneten hatten erst in der vergangenen Woche unterschrieben, weil die vollständige Klageschrift erst dann vorlag. Die FDP hatte sich im August zusehends ärgerlicher über die Verzögerung geäußert. Bereits vor der Sommerpause hatten die Liberalen auf das Einreichen der Klage gedrängt.
Für die so genannte Normenkontrollklage sind Unterschriften von einem Viertel der 141 Mitglieder des Abgeordnetenhauses erforderlich, also mindestens 36 Unterschriften.
Die Opposition hält den Ende Juni von den Regierungsfraktionen SPD und PDS verabschiedeten Haushalt für verfassungswidrig, weil die Neuverschuldung mit knapp 10 Milliarden Euro wesentlich höher ist als die Summe der Investitionen von knapp 3,9 Milliarden Euro. In der Landesverfassung heißt es dazu: „Kredite dürfen nur aufgenommen werden, wenn andere Mittel zur Deckung nicht vorhanden sind. Die Einnahmen aus Krediten dürfen die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten; Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.“ SPD und PDS berufen sich auf diese Ausnahmeregelung. DPA/DDP
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