: Eingriffe in Keimbahn regeln
Die Ethikräte Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens haben dazu aufgerufen, Veränderungen an menschlichem Erbgut ethischen Standards zu unterwerfen. In einer gemeinsamen Erklärung fordern die Ethikräte, dass alle Staaten Keimbahn verändernde Eingriffe der Kontrolle der zuständigen Behörden unterstellen. Missbrauch sollte zudem mit Sanktionen belegen werden. In vielen Rechtsordnungen gebe es keine wirksamen gesetzlichen Kontrollen, und es gebe auch keine internationale Behörde, die Regeln für Eingriffe in das menschliche Erbgut erlassen könne, stellen die drei Ethikräte bedauernd fest. Sie wollen sichergestellt wissen, dass ethische Fragen im Mittelpunkt stehen, bevor es zu klinischen Versuchen kommt. Dabei müssten die Risiken für einzelne Menschen, Gruppen oder auch ganze Gesellschaften bewertet werden. Eingriffe ins Erbgut dürften nicht zu verstärkten Benachteiligungen, Diskriminierung oder Spaltungen in der Gesellschaft führen, betonen die Ethikräte in ihrer gemeinsamen Erklärung. In Deutschland, Frankreich und Großbritannien sind erbliche Veränderungen des menschlichen Genoms gesetzlich verboten. In anderen Rechtsordnungen sind die Regeln laut Deutschem Ethikrat mitunter unklar, werden nicht durchgesetzt oder fehlen ganz. (epd)
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