Eingriff in Kapitalmarkt: Schäuble will Leerverkäufe verbieten
Der Finanzminister will das gefährliche Instrument der ungedeckten Leerverkäufe komplett verbieten. Schäuble geht offenbar davon aus, dass andere Staaten nachziehen.
BERLIN taz | Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble plant einen erheblichen Eingriff in den Kapitalmarkt. Sogenannte ungedeckte Leerverkäufe will der CDU-Politiker für Deutschland komplett verbieten. "Das ist ein Signal an die Märkte", sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums am Mittwoch. Schäuble wolle ein Zeichen dafür setzen, dass die Regulierung der Finanzmärkte nicht zum Stillstand gekommen sei. Der grüne Finanzexperte Gerhard Schick begrüßte den Schritt als "überfällig und richtig".
Bei ungedeckten Leerverkäufen bieten Händler an der Börse Aktien an, die sie gar nicht besitzen. Sie spekulieren damit auf die fallenden Kurse der Papiere. Mit Einsatz vergleichsweise geringer Summen lässt sich so ein ungeheurer Druck auf Aktiengesellschaften ausüben. Ungedeckte Leerverkäufe können Firmen in die Pleite treiben.
Deshalb hatte die Bundesregierung Leerverkäufe nach dem Zusammenbruch der US-Bank Lehman Brothers Ende 2008 teilweise verboten. Mit Bezug auf die Aktien großer, in Deutschland ansässiger Banken durften diese Geschäfte nicht mehr stattfinden. Damit wollte die Regierung weitere Zusammenbrüche von Banken und teure Rettungsaktionen durch den Staat verhindern. Das vorübergehende Verbot lief vor Kurzem aus.
Mit seinem überraschenden Schritt zeigt Schäuble zudem, dass die Regulierung der Finanzmärkte auch auf nationaler Ebene möglich ist. Die Regierung argumentiert oft, dass Einschränkungen der Marktfreiheit nicht funktionieren könnten, wenn sie nur ein Land praktiziere. Im Fall der Leerverkäufe geht Schäuble offenbar davon aus, dass andere Staaten nachziehen.
Neben den Leerverkäufen enthält Schäubles Gesetzesankündigung Maßnahmen für einen besseren Schutz von Privatanlegern auf dem grauen Kapitalmarkt. Die Verkäufer von Anteilen beispielsweise an geschlossenen Fonds müssen künftig mehr Informationen liefern. Bei nachweislich schlechter Beratung soll die Bankenaufsicht Bafin einschreiten dürfen. Gerhard Schick bemängelt, dass der Bafin allerdings nicht die komplette Zuständigkeit für den Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen übertragen werde.
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