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Eine lange Tradition

■ BGH: Haschischkauf kann weiterhin bestraft werden

Karlsruhe (AFP) — Der Kauf von Haschisch zum Eigenverbrauch kann weiterhin bestraft werden. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden. Damit wurde die Revision eines 33jährigen Mannes verworfen, der wegen Haschischerwerbes für den Eigenbedarf zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Seine Revision begründete er mit einem bundesweit bekanntgewordenen Beschluß des Landgerichts Lübeck. Der Lübecker Richter hatte in einem ähnlichen Fall das Bundesverfassungsgericht (BVG) angerufen, um zu prüfen, ob die Bestrafung des Haschischhandels und Konsums gegen das Grundgesetz verstößt. Der Erste Strafsenat des BGH war der Ansicht, daß „eine Vielzahl wissenschaftlicher Erkenntnisse“ für die Gefährlichkeit von Haschisch spricht. Andere Suchtmittel wie Alkohol und Nikotin hätten dagegen eine lange Tradition in der westlichen Kultur.

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