: Eine fatale Verwechslung
■ Betr.: „Nackte Blödigkeit und ein böser Wille“, taz bremen vom 19. August 1999
In dem Artikel zu Heinrich Hannovers Buch „Die Republik vor Gericht 1975-95“ sind zehn Fotos abgedruckt, die jeweils im Untertitel die abgebildeten Personen benennen. Einzige Ausnahme: Bild Nummer zehn, das mit „RA Rolf Gössner“ untertitelt ist. Eine fatale Verwechslung. Denn nicht ich bin auf dem Foto abgebildet, sondern steinewerfende Polizisten (teils in Zivil). Ich bin allerdings der Urheber dieses Fotos, das ich am 6. Mai 1980 – damals in Funktion als Bremer taz-Redakteur – während des Rekrutengelöbnisses im Weser-Stadion – aufgenommen habe, ein Umstand, der mir seinerzeit Misshandlungen von Seiten der ertappten Polizei eingetragen hat. Heinrich Hannover hat mich aus diesem Grunde anwaltlich vertreten.
Rechtsanwalt Rolf Gössner
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