piwik no script img

Eine Stiftung verklagt sich selbst – wegen des Segelschulschiffs „Alexander von Humboldt II“

Das Landgericht hat eine Klage der Bremer Kieserling-Stiftung abgewiesen, die ihren ehemaligen Vorstand verklagt hatte.Es geht dabei um ein Darlehen, das der „Deutsche Stiftung Sail Training“ aus Bremerhaven gewährt wurde – zur Finanzierung des Segelschulschiffs „Alexander von Humboldt II“. Die Kieserling-Stiftung hatte dafür 250.000 Euro verliehen. Da die Auslastung des Schiffes und der Erlös aus dem Verkauf der „Alexander von Humboldt I“ geringer ausfielen als erwartet, wurde das Darlehen im Zinssatz herabgesetzt und die Rückzahlung gestundet. Nun warf die Kieserling-Stiftung ihrem ex-Vorstand vor, dass das Darlehen „zu risikobehaftet“ und „nur unzureichend besichert“ gewesen sei. Das Landgericht konnte nicht feststellen, dass Entscheidungsträger „objektiv eine Pflicht verletzt hätten“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Foto: Jan Zier

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen