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Eine Revision

Karlsruhe (AP) – Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Gerichtsentscheidungen für verfassungswidrig erklärt, die Sat.1 die Ausstrahlung des Fernsehfilms „Der Soldatenmord von Lebach“ untersagen. Der Film arbeitet den Überfall auf ein Munitionsdepot der Bundeswehr auf, bei dem 1969 vier Soldaten getötet wurden. In der BVerfG-Entscheidung heißt es, in dem Fernsehfilm würden weder Fotos noch Originalnamen der Täter verwendet. Der Persönlichkeitsschutz der teils noch inhaftierten, teils bereits entlassenen Täter werde deshalb bei einer Ausstrahlung nur geringfügig verletzt. Es bedeute einen schwerwiegenden Eingriff in die Rundfunkfreiheit, wenn einem Sender die Ausstrahlung eines Films zur Zeitgeschichte untersagt werde. Das Bundesverfassungsgericht verwies den Fall zurück an das Landgericht Mainz.

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