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Einbürgerung auch ohne eigenes Einkommen

betr.: „Skandalöse Vorschriften“, taz vom 10. 1. 00

Am neuen Staatsangehörigkeitsrecht kann man vieles kritisieren. Wir haben dies auch getan und tun es weiterhin. Es ist auch kein Geheimnis, dass gerade über die Länderschiene (die CDU/CSU-Ländern haben dort bekanntlich die Mehrheit) weitere Zumutungen in den geplanten Verwaltungsvorschriften versucht wurden. Gleichwohl sollte sich ein kritischer Kommentar nicht dazu hinreißen lassen, Migranten Falschinformationen zu geben und sie somit von einer Antragstellung abzuhalten. Konkret: Es ist sachlich falsch, dass eine Einbürgerung ausgeschlossen ist, wenn jemand ohne eigenes Verschulden auf Arbeits- oder Sozialhilfe angewiesen ist. Im Gegenteil: das Gesetz sieht in § 85 Abs. 1 ausdrücklich vor, dass die Einbürgerung zu gewähren ist, wenn der Ausländer schuldlos in die Situation der Arbeitslosen- und Sozialhilfe gekommen ist. Günter Saathoff,

wiss. Koordinator AK Innen- und Rechtspolitik,

Bundestagsfraktion B 90/ Grüne

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