: Ein neues Bleiberecht
Niedersachsens CDU-Innenminister Schünemann gibt humanitärer Lösung für Flüchtlinge keine Chance
„Mit mir ist eine allgemeine Bleiberechtsregelung nicht zu machen“, sagt Uwe Schünemann. Damit ließ Niedersachsens CDU-Innenminister gestern gegenüber der taz keinen Zweifel daran, dass es bei der heute in Karlsruhe beginnenden Innenministerkonferenz (IMK) keine Einigung über das Bleiberecht für Asylsuchende geben wird. Auf der Tagesordnung in Karlsruhe steht eine Regelung für 200.000 Flüchtlinge, die mit unsicheren Status in Deutschland leben. Viele, die kein Asyl erhalten, aber auch nicht abgeschoben werden können, leben seit zehn und mehr Jahren in Deutschland. Mittlerweile drängen nicht nur Flüchtlingsorganisationen auf eine humanitäre Lösung, die vermeidet, dass vollständig integrierte Familien oder Kinder, die ausschließlich deutsch sprechen, abgeschoben werden.
Dass sich daran auch bei der IMK nichts ändern dürfte, versicherte gestern Niedersachsens CDU-Mann für Law and Order. Bei der Konferenz gilt das Einstimmigkeitsprinzip. „Ohne meine Stimme wird es keine Mehrheit geben“ sagte Schünemann. Er will den Vorschlag seines Partei- und Amtskollegen Volker Bouffier (CDU) aus Hessen ablehnen, Bayern und Baden-Württemberg seien auf seiner Seite, sagte Schünemann. Sein Vorschlag: Kinder, die seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben und über 16 Jahre alt sind, sollen in Deutschland bei Verwandten oder Freunden bleiben dürfen, die Eltern sollen abgeschoben werden.
Bis gestern galt die Lösung Bouffiers als möglicher Kompromiss. Flüchtlinge, die seit einem Jahr Arbeit haben, sollen danach eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Weitere Voraussetzungen: Ihre Kinder sollen zur Schule gehen, Deutschkenntnisse müssen vorhanden sein. Auch Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner (SPD) ist dafür, eine ähnliche Lösung hatte FDP-Innenminister Ingo Wolf aus NRW unterbreitet. Schünemann warnt „vor erheblichen Folgekosten“ – und präsentiert seine eigene Rechnung. Wer 1.500 Euro im Monat verdiene und seit dem 45. Lebensjahr Sozialversicherungsbeiträge zahle, komme nur auf einen Rentenanspruch von 325 Euro im Monat. Das bedeute, dass eines Tages für etwa 100.000 Flüchtlinge 600 Euro monatlich an Sozialleistungen zu zahlen wären. Schünemann: „Das können wir auf keinen Fall verkraften“. Bouviers Vorschlag begünstige zudem „diejenigen, die es geschafft haben, viele Jahre lang durch juristische Winkelzüge in Deutschland zu bleiben“. K. Schöneberg