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Ein neuer Dreh

■ JVA Stadelheim fürchtet Einfluß der aus Straubing verlegten Gefangenen

Knastleitungen und Justiz lieben es nicht besonders, wenn Gefangene Forderungen für die Verbesserung ihrer Haftsituation aufstellen, Eingaben machen und sogar auch noch Unterschriften dafür sammeln. Das kostet sie immer eine Menge Verwaltungsarbeit. Die übliche Begründung für das Abschmettern von Verbesserungswünschen ist der Hinweis auf die „Gefährdung der Sicherheit und Ordnung in der Anstalt“. Ein Münchener Richter hat jetzt einen neuen Dreh gefunden: Er diszipliniert einen Gefangenen, der einen Aufruf verfaßt hat, weil seine Forderungen inhaltlich denen ähnlich sind, die auch die in Straubing meuternden und inzwischen nach Stadelheim verlegten Gefangenen für sich so aufgestellt hatten. Ironie der Geschichte: Um ihn zu isolieren, wurde der Gefangenen von München nach Straubing verlegt, und zwar mit der folgenden Begründung:

Die JVA München ist eine Anstalt mit hohem Gefangenenstand und großen Sicherheitsrisiken. Durch die vorübergehende Unterbringung von den an der Meuterei in der JVA Straubing beteiligten, zu langfristigen Strafen verurteilten Gefangenen ist es derzeit besonders wichtig, Ordnungsstörungen jeglicher Art zu unterbinden. Der Untersuchungsgefangene T. hat sich mit seinem „Aufruf“ einen Teil der Forderung der an der Meuterei in Straubing beteiligten Gefangenen zu eigen gemacht und versucht, diese in der hiesigen Anstalt zu realisieren.

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