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Ein kluger Richterspruch

KOMMENTAR

Ein kluger Richterspruch

Wenn Gerichtsurteile ein ausdrückliches Lob verdient haben, dann auf jeden Fall das gegen das „multinationale Firmenkonglomerat Scientology“. Endlich einmal haben eine Kammer und deren Richter den Mut aufgebracht, für die Meinungsfreiheit (und damit auch für die Pressefreiheit) eine wichtige Lanze zu brechen.

In der Auseinandersetzung mit Scientology ist der Richterspruch nicht hoch genug zu bewerten. Würde die taz zum Beispiel die vielen von Scientology in den vergangenen Wochen angeschobenen Unterlassungsklagen verlieren, entstünden Kosten von mehr als 100000 Mark.

Und dies nur deshalb, weil die selbsternannten Religionsvertreter streitfreudig sind und nahezu jeden vor Gericht zerren, der ihnen auf die Füße tritt. Das kostet zwar nicht immer Geld, aber dafür Zeit und Nerven. Das Landgericht hat ihnen nun ebenfalls einen Tritt versetzt, einen sicherlich sehr schmerzhaften. Denn nun kann es ans Eingemachte gehen. Mit einem solchen Urteil im Rücken können sich alle, die sich kritisch mit Scientology auseinandersetzen wollen — ob die Senatskommission, Bürgerinitiativen oder auch die Medien — auf das Wesentliche konzentrieren. Auf die Praktiken und Methoden, auf die Machenschaften und Verflechtungen des „multinationalen Firmenkonglomerats“ (ein schöner Begriff, der ungleich genauer ist als „Kirche“ oder „Sekte“).

Aufklärungsarbeit dürfte nun trotz des glitschigen Objekts richtig Freude machen, und vor allem, wenn es richtig angepackt wird, hat das Gericht einen Weg aufgezeigt, wie Scientology mit Nadelstichen geärgert werden kann. Das Verfahren gegen Antje Blumenthal hat mal eben 30000 Mark zuzüglich Anwaltshonorar gekostet, zu zahlen von Scientology. Norbert Müller

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