„Ein großer Gewinn“

VORTRAG Anja Näke erklärt, wie man verhindert, ohne seinen Willen behandelt zu werden

■ 46, ist Rechtsanwältin, Mediatorin und rechtliche Betreuerin beim Hilfswerk Bremen.

taz: Frau Näke, Patientenverfügung (PV), Vorsorgevollmacht – wenn ich nicht krank bin, wieso sollten mich diese Themen interessieren?

Anja Näke: Wenn jemand verunglückt, ins Koma fällt und die Perspektiven nicht gut aussehen und es keine PV gibt, dass man nach 6 Monaten die Geräte abstellt, dann wird solange versorgt, bis jemand aufgrund anderer Folgeerscheinungen stirbt.

Also geht es um Sterbehilfe

Es geht um Sterbebegleitung, Palliativ-Medizin, bei der der Mediziner schmerzlindernd therapiert, was in der Nebenwirkung lebensverkürzend sein kann, dem Patienten aber hilft, den Sterbeprozess erträglicher zu empfinden. Etwa mit Schmerzmitteln bei einer Krebserkrankung. Jeder Eingriff, dem nicht eingewilligt worden ist, ist im Prinzip eine Körperverletzung. Von daher ist die PV ein großer Gewinn. Sie ist als schriftlich verfügter Wille ebenso viel wert, wie ein Gespräch mit dem Arzt.

Was muss man dabei beachten?

Nicht immer ist es so, dass der Arzt den Patientenwillen erkennt und ihn entsprechend umsetzen kann. Maßnahmen werden nicht unterlassen oder eingestellt, wenn es dafür keinen Hinweis gibt. Der Arzt ist dann an seinen hypokratischen Eid gebunden, „in dubio pro vita“ für den Erhalt des Lebens zu sorgen. Wenn die Patientenverfügung aber genau formuliert ist, sind die gewünschten Handlungsvorgaben daraus auch vom Arzt umzusetzen.

Aber er muss sich daran halten?

Ja, sie ist seit September 2009 im Gesetz verankert und bindend. Allerdings ist davon abzuraten, eine Patientenverfügung im Schnellverfahren als Formular zu verwenden, ohne sich im Vorfeld Gedanken darüber gemacht zu haben. Auch Angehörige sollten man in diesen Prozess einbinden, denn sie können dem Arzt wichtige Hinweise zum Patientenwillen geben. Interview:jpb

19 Uhr, Gehöhrlosenfreizeitheim, Schwachhauser Heerstraße 266