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Ein „Querulant“ wird abgespeist

■ Umweltverwaltung stellt sich rechtswidrig vor Anglerverein / Ein Hausbesitzer soll die Umweltverwaltung zehn Jahre lang nicht mehr kritisieren dürfen

Der Fall ist klar: der Mann ist im Recht, die Verwaltung ist im Unrecht. Per „Vereinbarung“ will sie ihn jetzt nach Jahren des „Behördenkrieges“ mundtot machen. Zehn Jahre lang soll er sie nicht mehr kritisieren bzw. in Prozesse verwickeln dürfen.

Seit 1981 setzt sich Roland Mayr dafür ein, daß ein etwa 400 Quadratmeter großes Grundstück zwischen seinem Haus in Konradshöhe und der Oberhavel endlich, wie es der Bebauungsplan vorsieht, als öffentliche Grünanlage hergerichtet wird. Doch auf diesem Gebiet befindet sich der Anglerverein Tegel-Ort 1920. Dieser versperrt ihm die Aussicht und den Zugang zur Oberhavel. Die Gerichte, die Mayr anrief, bestätigen zwar, daß die Behörden dem Angler -Verein längst hätten kündigen müssen. Doch statt daß sich die Behörden an die Rechtslage halten, speisen sie den Mann mit Ignoranz ab.

Um des „lieben Friedens willen“ - so Pressesprecher von Bargen - hat die Umweltverwaltung dem Mann nach Jahren des Behördenkriegs eine merkwürdige Pacht-„Vereinbarung“ angeboten. Der Angler-Verein darf bleiben. Doch sollen Roland Mayr ein Durchgangsstreifen sowie zwei Liegeplätze verpachtet werden. Allerdings sei das Land Berlin „berechtigt, die Vereinbarung fristlos aufzukündigen“, wenn Mayr die Anwesenheit des Angler-Vereins öffentlich „kritisiert, in Frage stellt oder zum Gegenstand eines Prozesses ... macht“.

Pressesprecher von Bargen erklärt sich über diese Formulierung „auch nicht glücklich“. Wenn es nach ihm gegangen wäre, hätte er sie aus der Vereinbarung herausgehalten. Mayr selbst sagt zu diesem „skandalösen Entwurf einer erpresserischen Vereinbarung“, die Umweltverwaltung verlange, daß er „mindestens 10 Jahre den Mund hält“.

Sie lasse „aber keinerlei Zweifel daran, daß der Planungs und Umweltsenat für mindestens 10 weitere Jahre nicht im Traum daran denkt, den Verein mit seiner damit verbundenen rechtswidrigen Winter- (Boote) und Sommernutzung (Hollywood -Schaukeln zur Lagerung der gesamten Campingausrüstung) zu kündigen“. Und das trotz der ausgewiesenen Grünfläche im Bebauungsplan.

taz

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