: Ein Kellerloch für 2.000 Mark Miete
■ Der Gesamtberliner Mieterverein beriet in Friedrichshain über das neue Mietrecht, und die MieterInnen berichteten über ihre Sorgen mit der alten Kommunalen Wohnungsverwaltung (KWV)
Berlin. »Soviel Dummheit auf einem Haufen wie bei unserer Wohnungsverwaltung habe ich noch nie gesehen«, schimpfte der ältere Mann drauflos, »wenn irgendwas kaputt ist, die haben nix, kein Werkzeug, kein Material, und wenn sie was reparieren, ist es kaputter als vorher.« Knapp hundert Ostberliner MieterInnen nutzten eine Veranstaltung des frischvereinigten Gesamtberliner Mietervereins Mittwoch abend in einer Friedrichshainer Schule, ihre Sorgen mit der KWV vorzutragen. Denn die, befürchteten die Mieter offenbar, werde sich in der Marktwirtschaft kapitalistischer verhalten als die Frühkapitalisten. »Ich habe seit zehn Jahren einen bauaufsichtlich gesperrten, feuchten Unterstellraum von der KWV gemietet, für den wollten die plötzlich 2.000 Mark im Monat haben«, berichtete ein Mann.
Einige anwesende Kreuzberger MieteraktivistInnen wurden zwar freundlich aufgenommen. Die Probleme im Osten sind jedoch andere. »Wir wohnen in einem denkmalgeschützten Gewerbehof, der wird demnächst rekonstruiert«, berichtete eine andere Frau. Was das nachher an Miete kosten würde? Die KWV wolle bei ihm vorbeikommen, die Wohnung ausmessen und den Ausstattungsstandard feststellen, was das denn solle, fragte ein Mann. Die Versuche der MietervereinsaktivistInnen, die Veranstaltung von der Einzelfallberatung wieder auf ein politisches Niveau zu hieven, schlugen fehl.
»Was hier sicher viele wissen wollen: Wann darf ein Vermieter eigentlich kündigen, wie hoch darf die Miete nächstes Jahr steigen, und wann gibt es Wohngeld?« formulierte eine junge Frau die Sorgen vieler. Die letzten beiden Fragen konnte Michael Roggenbrodt, Rechtsanwalt beim Mieterverein, nicht beantworten, denn dies steht noch in den Sternen. Zur Kündigung konnte er jedoch Beruhigendes beitragen. »Es versuchen zwar viele Vermieter nun ihre Mieter loszuwerden, weil jemand anders mehr zahlen könnte, aber das ist kein rechtlich zulässiger Kündigungsgrund«, betonte Roggenbrodt.
Auch einer Änderung des Mietvertrags müsse und solle der Mieter nicht zustimmen. Denn Verträge, übrigens auch Ausbauverträge für Mietermodernisierung, sind bindend. Und im übrigen sollten die Leute doch in die Rechtsberatung des Vereins kommen. »Es geht hier nicht um einzelne private Probleme, es geht darum, daß wir uns als Mieter zusammenschließen und nicht wieder darauf warten, daß uns von neuem jemand berieselt«, meinte ein Frau zum Schluß. esch
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