: Ein Bootsverkehr
Bürger beider deutscher Staaten und Westberlins haben ab 1. April 1990 die Möglichkeit zum grenzüberschreitenden Sportbootverkehr. Grundlage hierfür ist ein Protokollvermerk zum Verkehrsvertrag zwischen DDR und BRD, der nun auch für den Sportbootverkehr gilt. Hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit sowie des Nachtfahrverbots beziehungsweise differenzierter Fahrverbote an den Wochenenden sind territoriale Regelungen zu beachten.
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