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Eigenen Mann verraten

Zu sechs Monaten Haft auf Bewährung wegen Freiheitsberaubung ist in Hildesheim eine Frau aus der ehemaligen DDR verurteilt worden, die 1982 Fluchtpläne ihres Ehemannes und eines Verwandten an die Behörden verraten hatte. Sie hätte in der damaligen Situation durchaus anders handeln können, die Strafbarkeit ihres Handelns sei zu bejahen, begründete das Gericht das Urteil. Es soll sich um das erste Verfahren dieser Art in Deutschland gehandelt haben.

Die Frau, die von ihrem Mann in dessen Fluchtpläne eingeweiht worden war und gegen ihren Willen mit ihm flüchten sollte, hätte beispielsweise ein Scheidungsverfahren einleiten können,Als strafmildernd sei berücksichtigt worden, daß die Ehe zerrüttet war, die Tat lange zurückliege und die wiederverheiratete Frau heute als Mutter zweier Kinder in geordneten Verhältnissen lebe.Das Bezirksgericht in Halle hatte den Mann zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafen. dpa

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