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Ehenamen vor Karlsruher Richter

Tübingen (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht muß jetzt entscheiden, ob ein Ehepaar auch dann einen gemeinsamen Namen führen muß, wenn es sich auf keinen Ehenamen einigen kann. Das Amtsgericht Tübingen hat die Karlsruher Richter zu einer Entscheidung darüber aufgefordert, ob es grundgesetzwidrig ist, daß der Geburtsname des Mannes automatisch Ehename wird, wenn die Eheleute ihren gemeinsamen Namen nicht bestimmen. Ein Paar hatte dagegen geklagt, daß der Standesbeamte nach der Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) den Namen des Mannes in das Heiratsbuch eingetragen hatte. Sie akzeptierten die Pflicht zum Ehenamen, könnten sich aber auf keinen einigen (Gesch. -Nr. 3 GR 115/88).

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