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Ehegattensplitting für HomopaareGleichstellung auf Umwegen

Bund und Länder einigen sich darauf, eingetragenen Lebenspartnerschaften das Ehegattensplitting zu gewähren. Aber nur bis Karlsruhe entschieden hat.

Wer da wen küsst, braucht niemanden zu interessieren – schon gar nicht das Finanzamt. Bild: .daumenkino. / photocase.com

BERLIN taz | Homosexuelle in eingetragenen Lebenspartnerschaften kommen vorläufig in den Genuss des Ehegattensplittings. Das Bundesfinanzministerium (BMF) habe sich mit den Steuerverwaltungen der Länder faktisch darauf geeinigt, Anträgen auf Ehegattensplitting auf dem Verwaltungsweg vorläufig stattzugeben, berichtet der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD).

Das BMF bestätigte dies, sieht darin jedoch keinen Kurswechsel. Grundsätzlich sprächen weiterhin gute verfassungsrechtliche Gründe gegen eine steuerrechtliche Gleichstellung von Ehepaaren und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften, sagte BMF-Sprecher Gerald Stenzel. Man gewähre aber „vorläufigen Rechtsschutz“, bis das Bundesverfassungsgericht in der Frage entschieden habe. Das wird voraussichtlich 2013 passieren.

Ehegattensplitting bedeutet, dass Eheleute beim Finanzamt günstigere Steuerklassen und eine Zusammenveranlagung bei der Einkommensteuer beantragen. Je größer die Verdienstunterschiede, desto mehr Steuern können sie dadurch sparen.

Für die seit 2001 offiziellen Lebenspartnerschaften Homosexueller galt diese Vergünstigung bisher nicht. Sie lieferten sich deswegen Papierkriege mit den Finanzämtern, beantragten die Zusammenveranlagung und klagten gegen die Ablehnung dieser Anträge. Weil sich mittlerweile rund 20 Finanzgerichte in Einzelbeschlüssen auf die Seite der Kläger schlugen, gewähren Bund und Länder nun vorläufigen Rechtsschutz.

Doch auch mit der neuen Regelung kommen Partner in Homo-Ehen nur über Umwege an das Ehegattensplitting. Künftig dürften die Finanzämter zwar dem Wechsel der Steuerklasse stattgeben, berichtet der LSVD. Aber nicht der Zusammenveranlagung der Partner. Die Folge: Der Arbeitgeber kann aufgrund der neuen Steuerklasse zwar eine geringere Lohnsteuer an die Finanzämter abführen.

Diese aber stellen bei der Einkommensteuererklärung im darauffolgenden Jahr eine Nachforderung. Die Betroffenen müssen also weiterhin beantragen, diese Nachforderung nicht zu bezahlen. Neu ist nun, dass die Finanzämter künftig nicht mehr auf der Bezahlung dieser Nachforderung beharren werden, erklärte Ministeriumssprecher Stenzel.

Manfred Bruns vom LSVD begrüßt die Regelung, von der 25.000 Partnerschaften profitieren könnten. „Wir brauchen aber ein Gesetz und keine halbherzige Gleichstellung, die wahnsinnigen Arbeitsaufwand produziert“, sagte Bruns. Auch Volker Beck (Grüne) kritisiert den „bürokratischen Murks“. Er forderte von der Koalition, die steuerrechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe per Gesetz klarzustellen.

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13 Kommentare

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  • H
    Hans

    @Völlig daneben:

    Ihr Name ist bei Ihren Aussagen Programm.

     

    Ich bin empört darüber, dass die verantwortliche Radanktion solche menschenverachtenden Kommentare freischaltet.

  • S
    S.Maier75

    Schön und gut. Die andere Frage ist aber, ob wir überhaupt noch ein Ehegattensplitting brauchen. Eine Alternative wäre auch das Familiensplitting nach französischem Vorbild.

    http://bit.ly/pwG1JY

  • GS
    Guido Schaffrath

    Ihren Kommentar hier eingeben

    Es ist wirklich erstaunlich was diese Truppe von CDU hier leistet und eine Schande das diese Politiker sich auch noch Christen schimpfen dürfen.

     

    Herr Schäuble : Menschen die eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen , sind 2 liebende Menschen die sich Treue und Liebe schwören und

    für einander einstehen genau wie heteros.

     

    Die gleichen Pflichten haben Sie uns zugestanden

    und der Staat profitiert davon , es ist an der Zeit uns auch die gleichen Rechte zu geben .

     

    Alles andere ist Betrug , schade das man Sie dafür nicht bei einer Staatsanwaltschaft anzeigen kann.

     

    Sie schieben Ihren religiösen Glauben vor um Ihre eigene Idiologie durch zu setzen .

     

    Zu Frau Merkel in gleicher Sache :

    Sie lassen es zu , dass das Oberhaupt einer religösen Gemeinschaft , die 100.000 fach in der Welt Kindesmisshandlunh begangen hat , im Bundestag sprechen darf und klatschen

    bei dem Neujahrsempfang dieses Oberhauptes auch noch Beifall wenn dieser über Homosexuelle schimpft.

     

    Aber 2 liebenden Menschen das Recht auf Ehe geben , dazu sind Sie nicht in der Lage .

     

    Pfui Frau Merkel , ich erinnere mich an eine Rede von Ihnen " Lasst uns doch mal wieder über christliche Werte sprechen " .

    Schade das Sie nur über Werte reden und selbst unter Werteverlust leiden.

     

    Heute zu lesen , dass das Bundesverfassungsgericht erst 2013 eine Urteil über die Gleichstellung fällen wird, erstaunt mich nicht.

    Im Herbst 2012, wurden schnell 2 CDU Politiker als Verfassungsrichter bestell......waren das noch nicht genug Frau Merkel ?

     

    Hier wird das Bundesverfassungsgericht zum Spielball der Politik um Urteile in deren Sinne zu fällen und das natürlich im Wahljahr .

    Ein Schelm wer hier böse denkt.

     

    Eines möchte ich dieser Christlichen Partei noch mit auf dem Weg geben :

     

    Wenn Ihr doch alle so religiös seit , dann müßtet Ihr doch auch an Himmel und Hölle glauben ,

    was glaubt Ihr denn wo Ihr wohl landen werdet ?

  • AD
    Arno Duebel

    Aber natürlich. Das Ehegattensplitting "passt" nicht mehr in den propagierten Zeitgeist, der alle Lebensformen gleichberechtigt ansieht. Mann-Mann oder Mann-Hund dürfen keinesfalls diskriminiert werden von altmodischen Familien mit Kindern.

    Erst wenn das Ehegattensplitting geschliffen ist, kann eine beliebige homosexuelle Fickgemeinschaft ohne Diskriminierung fröhlich in den Tag hineinleben und Kataloge von Kindern wälzen, die zum Verkauf stehen.

  • AS
    Andreas Spector

    Wird langsam Zeit ... Und war eigentlich schon in den 90ern klar, dass die Ungleichbehandlung irgendwann höchstrichterlich gekippt wird, zur Not von EU-Gerichten ...

  • N
    NRW41

    Das ist erstmal eine gute Meldung für die betroffenen verpartnerten homosexuellen Paare. Nach der Gleichstellung bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie bei der Grunderwerbssteuer erfolgt also -wenn auch auf Umwegen- die faktische Gleichstellung bei der Einkommenssteuer.

     

    Die vielen befürwortenden Beschlüsse der Finanzgerichte in den letzten Jahren zeigen eindeutig, dass gleiche Pflichten auch gleiche Rechte zu folgen haben.

     

    Und wenn als vermeintliches Gegenargument gebracht wird, dass bei homosexuellen Paaren keine Kinder leben würde, so ist dies schlichtweg falsch. Insbesondere viele lesbische Frauenpaare erziehen als Regenbogenfamilien Kinder und bilden Familien. Und es könnten auch bei schwulen Paaren mehr Kinder aufwachsen, wenn endlich das restriktive Adoptionsrecht geändert würde.

     

    Daher endlich werden nunmehr auch verpartnerte homosexuelle Paare in der Einkommenssteuer gleich behandelt und besteuert.

     

    Es sei aber angemerkt, selbst mit diesem guten Schritt, wo das Bundesfianzministerium endlich einlenkt, sollte doch den Bundestagsabgeordneten wohl klar sein, dass das Einkommenssteuergesetz auch gesetzlich gleichgestellt wird.

     

    Aber erstmal ist es schonmal gut, dass nunmehr im Ergebnis verpartnerte homosexuelle Paare genauso einkommenssteuerlich am Ende dastehen, wie ein verheiratetes heterosexuelles Paar.

     

    Dies ist eine gute Nachricht für homosexuelle Paare.

  • PM
    Peter Maas

    Die Gleichstellung homo- und heterosexueller Paare lässt sich auch durch Abschaffung des Ehegattensplittings herstellen. Besser wären Pro-Kopf-Freibeträge für alle Mitglieder einer häuslichen Gemeinschaft. Zwei gleich gut Verdienende würden dann genau so besteuert wie zwei Singles. Für eine Gemeinschaft von gut und schlecht Verdienenden ergäben sich Vorteile, die dadurch gerechtfertigt sind, dass die gut Verdienenden ihr Einkommen nicht für sich allein haben.

  • R
    R.J

    Das wird den Guido und den Wowi aber freuen.

    Und ehrlich gesagt, ein höheres Geld für Hartz4 Kinder erschiene mir sinnvoller.

     

    Mir scheint hier ging es nicht um ein Abbau von Diskriminierung, sondern um eine unsinnige Gleichmacherei.

  • S
    Suelfmeister

    Man sollte diese sich hier bietende Chance nutzen, endlich das Ehegattensplitting abschaffen und zu einer Familienbesteuerung (d.h. Kinder zählen voll und nicht übers Kindergeld mit) kommen. Das Ehegattensplitting ist Ausdruck der 50er Jahre, als die Ehefrau Hausfrau war und der Gatte Alleinverdiener. Weg damit und her mit einer echten Familienförderung, egal, ob ein Trauschein da ist oder nicht.

  • VD
    Völlig daneben

    Jemandem Steuervorteile zu geben, weil er kinder großzieht leuchtet ein. Jemandem geld zu geben weil er gerne andere Typen in den Hintern poppt macht keinen Sinn. Warum fördert man steuerlich nicht leute die es sexuell erregt mit Exkrementen zu spielen? Weil sie nicht organisiert sind? Wohl ja. "Auch Volker Beck (Grüne) kritisiert den „bürokratischen Murks“. Er forderte von der Koalition, die steuerrechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe per Gesetz klarzustellen."

     

    Volker Beck forderte auch zig Jahre endlich Sex mit kleinen Jungs haben zu dürfen. Die taz hat ihn dabei unterstützt und nicht wenige Jungs wurden in diesem Klima von Schwulen mißbraucht. Heute redet man bestenfalls über den Kindesmißbrauch durch Schwule in der katholischen Kirche, wobei auch da das Wort "schwul" nie fehlt.

  • F
    FRITZ

    Sehr gut. Das wird im Ergebnis den politischen Druck erhöhen, das Ehegattensplitting in ein Familiensplitting zu ändern, was ja der eigentliche Sinn dieser Steuersubvention ist. Es ist ja völlig aberwitzig, eine Familiensubvention auch Paaren zu gewähren, bei denen Kinderlosigkeit jedenfalls auf natürlichem Wege den Normalzustand darstellt (und, wenn man den Fokus auf's Kindswohl lenkt, wohl auch den Idealzustand, auch wenn der Zeitgeist das vermutlich anders sieht, das liberale Stück!).

     

    Dann zahlen homosexuelle Lebenspartner ohne Kinder auch mehr Steuern, genau wie heterosexuelle Ehepaare. Keine Diskriminierung mehr, aber auch keinen Euro mehr in der Tasche. Das ist doch diese Gruppen insgesamt ein sinnvolles, vermutlich aber nicht sehr populäres Ergebnis.

  • KB
    Knut Becker

    Sehr schön, dass es hier zu einer Gleichstellung kommt (Gleichstellung ist für uns natürlich immer zu begrüssen) und auch Herr Bruns vom LSVD oder der Grüne Volker Beck können sich freuen. Sind beide doch schon seit Jahrzehnte für die Emanzipation. Wir sollten aber nicht vergessen, dass das Ehegattensplitting eine ungerechte aus voremanzipatorischen Zeiten übriggeblieben Steuervergünstigung für heterosexuelle verheiratete Paare ist und zwar unabhängig davon ob es Kinder gibt oder nicht.

    Ziel muss es bleiben dieses Ehegattensplitting abzuschaffen und durch eine moderne Familienförderung zu ersetzten – unabhängig ob die Kids in einer konventionellen Familie mit Katholischem oder sonst einem Segen aufwachsen, oder einer Patchwork – oder Schwulen- oder lesbischen Familie mit oder ohne Lebenspartnerschaft oder ob eine alleinerziehende Mutter – oder Vater den Lebensmittelpunkt bilden.

  • EA
    Enzo Aduro

    Ehegattensplitting abschaffen!

     

    Kinderfreibetrag beim besserverdienenden Elternteil anrechnen.