: EU bleibt hart gegen Gelatine
■ Exportverbot für Britenfleisch wird nicht gelockert. Französische Händler als Etikettenfälscher vor Gericht
Paris/Brüssel (Reuter/afp) – Die französischen Behörden haben Anklage gegen zwei Händler erhoben, die britisches Rindfleisch als französisches Produkt ausgegeben und verkauft haben sollen. Das Fleisch war offenbar vor Verhängung des Importverbots eingekauft und danach mit dem Gütesiegel „VF“ (viande française) für französisches Fleisch) versehen worden. Den Händlern droht eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren.
Mit ihrem Versuch, eine Lockerung des Exportverbots für britische Rindfleischprodukte wie Gelatine zu erreichen, ist die Londoner Regierung am Mittwoch gescheitert. Der Ständige Veterinärausschuß der EU sprach sich gegen Ausnahmen bei Gelatine aus. Die EU-Mitgliedstaaten hätten eine Lockerung oder völlige Aufhebung der Sanktionen von konkreten Maßnahmen bei der Bekämpfung der Rinderseuche BSE abhängig gemacht. Der Ausschuß hatte über einen Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) beraten, in dem Gelatine und Gelatineprodukte aus Rinderabfällen sowie Milch aus BSE-infizierten Herden als gefahrlos für die menschliche Gesundheit eingestuft worden waren. Das bayerische Gesundheitsministerium ordnete unterdessen die Tötung von 64 Rindern unklarer Herkunft an. Gegen eine „Verwässerung der Luxemburger Beschlüsse“ hatte sich nach Diplomatenangaben vor allem Deutschland in Brüssel stark gemacht. Bayern hat am Mittwoch die Tötung von 64 Rindern angeordnet, bei denen eine Herkunft aus BSE-betroffenen Beständen nicht ausgeschlosseen werden kann.
Einen ersten Test für Rinderwahnsinn haben US-Forscher nach eigenen Angaben entwickelt. Er könnte noch in diesem Jahr verfügbar sein. Er soll Rinder, die mit BSE (Bovine Spongiforme Enzephalopathie) infiziert sind, an zwei Eiweißstoffen im Rückenmark identifizieren können.
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