EU-Verordnung zum Datenschutz: Oberdatenschützer lobt EU-Plan

Die neue Datenschutzverordnung werde vieles verbessern, sagt der Datenschützer Peter Schaar. Zuvor hatte ein Verfassungsrichter vor dem Vorhaben gewarnt.

Freut sich auf Datenschutz auf höherem Niveau: Peter Schaar. Bild: dapd

BERLIN taz | Selten wird über ein EU-Vorhaben so heftig gestritten, bevor es überhaupt vorgestellt worden ist. Nächste Woche will die Kommission ihre mit Spannung erwartete Datenschutzverordnung präsentieren. Doch schon im Vorfeld hat der Verfassungsrichter Johannes Masing ungewöhnlich scharf vor dem Vorhaben gewarnt. Er befürchtet künftig eine "Nichtanwendbarkeit deutscher Grundrechte". Und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sagt, er sehe es kritisch, "eigenes Recht an die Stelle von nationalen Vorschriften zu setzen".

Nun mischt sich Peter Schaar, der oberste Datenschützer Deutschlands, in die Debatte ein - und widerspricht dem Verfassungsrichter und dem Innenminister. Die bisher bekannt gewordenen Details der EU-Pläne zeigten "ein deutliches Bemühen, den Datenschutz auf ein höheres Niveau zu bringen", sagte Schaar am Dienstag in Berlin.

Bisher ist nur eine vorläufige Fassung der EU-Verordnung im Internet verbreitet worden. In dem 116 Seiten starken Papier finden sich tatsächlich einige Punkte, die den Bürgern in Europa mehr Schutz vor Datenkraken aus der Wirtschaft verheißen.

Firmen sollen sich an EU-Recht halten

So sollen beispielsweise soziale Netzwerke wie facebook oder Google+ zu einem "privacy by default" verpflichtet werden. Zu Deutsch: Die Grundeinstellungen der Netzwerke müssen so ausgestaltet sein, dass nur der kleinste Kreis von Freunden die hochgeladenen Daten der Nutzer automatisch sehen kann; wer das anders haben will, muss dies vorher selbst freigeben. Klargestellt werden soll auch, dass sich Internetdienste zwingend an europäisches Datenschutzrecht halten müssen, sobald sie ihre Angebote EU-Bürgern anbieten -und zwar auch dann, wenn sie keine eigene Niederlassung in Europa unterhalten.

Insgesamt scheinen mit der EU-Verordnung die Informationsrechte der Nutzer gegenüber der Wirtschaft verbessert und die Befugnisse der Datenschutzbehörden gestärkt zu werden. Bei Verstößen gegen die Vorschriften sind Geldbußen von bis zu 5 Prozent des Jahreseinkommens der jeweiligen Firma im Gespräch.

Es gebe sicher noch "verbesserungswürdige Details", sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar am Dienstag. Insgesamt sieht er aber "eine Verbesserung in vielen Punkten". Und dass wichtige Errungenschaften des deutschen Verfassungsgerichts - wie etwa das Grundrecht auf "informationelle Selbstbestimmung" aus dem Volkszählungsurteil - künftig Makulatur sein könnten, sieht Schaar auch nicht. Davor hatte der Karlsruher Richter Masing gewarnt.

Ein echtes Urteil wird man allerdings erst am kommenden Mittwoch abgeben können. Da stellt die EU-Kommission ihre Pläne vor.

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