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EU-Rahmenbeschluss gegen RassismusSchutz der historischen Wahrheit

EU-Rahmenbeschluss gegen Rassismus: Deutschland muss künftig Leugnung von Völkermorden bestrafen.

FREIBURG taz Der Aufruf zum Rassenhass und die Leugnung von Völkermorden muss künftig in allen EU-Staaten bestraft werden. Dies sieht der Rahmenbeschluss gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vor, den die EU nach langen Verhandlungen beschlossen hat. Deutschland hat nun zwei Jahre Zeit, seine Strafgesetze anzupassen.

Der Beschluss verlangt, dass die Aufstachelung zu Hass und Gewalt gegen eine ethnische oder religiöse Gruppe mit Haft bis zu drei Jahren bestraft wird. Rassistische Motive bei anderen Delikten müssen auch strafverschärfend berücksichtigt werden können. Diese Anforderung erfüllt das deutsche Recht bereits.

Es gibt aber auch Änderungsbedarf. So muss künftig die Billigung, Leugnung oder "gröbliche" Verharmlosung von Völkermorden bestraft werden, wenn sie dazu dient, zum Hass gegen ethnische Gruppen aufzustacheln. In Deutschland war bisher nur die historische Wahrheit über den Holocaust strafrechtlich geschützt. Über andere Völkermorde, wie den serbischen Völkermord an Muslimen in Srebrenica, durfte straflos auch mit kruden Argumenten diskutiert werden. Neu für Deutschland ist auch, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Angriffskriege nicht mehr gebilligt, geleugnet oder verharmlost werden dürfen.

Einzige Einschränkung: Einzelne Staaten können sich entscheiden, nur die Leugnung und Verharmlosung solcher Taten zu bestrafen, die bereits gerichtlich als Völkermord oder ähnliches Verbrechen bewertet wurden. Selbst die Leugnung des Holocaust war bisher nur in 9 von 27 EU-Staaten strafbar. CHR

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