EU-Ökosiegel für Gas- und Atomkraft: Rechtliche Schritte gegen Taxonomie
Umweltgruppen haben eine interne Überprüfung der Nachhaltigkeitsrichtlinien für Investitionen beantragt. Die EU-Kommission hat dafür 22 Wochen Zeit.
Die EU-Abgeordneten stimmten im Juli für die Aufnahme von Erdgas und Atomenergie in die Liste und unterstützten damit einen Vorschlag der Kommission, der heftige Kritik und den Vorwurf des Greenwashings auslöste.
Die Organisationen erklärten am Montag, Gas sei ein fossiler Brennstoff, der die europäische Energiesicherheit bedrohe und zu hohen Energiepreisen in ganz Europa geführt habe. Dieser Energieform das Label nachhaltig zu geben, stehe im Widerspruch zu anderen EU-Rechtsvorschriften und widerspreche den Zusagen der EU im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015.
Unabhängig davon reichten acht Greenpeace-Organisationen in Europa Klage gegen die Aufnahme von Erdgas und Atomkraft in den Rechtsakt zur Taxonomie ein. Auch sie stellten einen Antrag auf eine Überprüfung und argumentierten, dass die Entscheidung einen Verstoß gegen die Taxonomie-Verordnung darstelle.
Taxonomie soll nachhaltige Investitionen definieren
Die Liste definiert, was als Investition in nachhaltige Energie gilt. Die EU-Kommission hatte Gas und Atomenergie ursprünglich nicht einbezogen und sorgte für Uneinigkeit unter den Mitgliedsländern, als sie Anfang dieses Jahres deren Aufnahme vorschlug. Mit der Liste will die EU-Kommission Investitionen in nachhaltige Energie lenken. Die Europäische Union will bis 2050 Klimaneutralität erreichen und die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent senken.
„Dieses gefälschte grüne Siegel ist mit dem EU-Umwelt- und Klimaschutzrecht unvereinbar“, sagte Ariadna Rodrigo, Greenpeace-EU-Kampagnenleiterin für nachhaltige Finanzen. „Gas ist eine der Hauptursachen für das Klima- und Wirtschaftschaos, während es immer noch keine Lösung für das Problem des radioaktiven Atommülls gibt und das Risiko von Atomunfällen viel zu groß ist, um es zu ignorieren.“
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