EU-Kommission sieht Regelungsbedarf: Bußgelder für Prüfbetrüger
Der Abgasskandal zieht immer größere Kreise. Die EU will die Zulassung von Autotypen strenger überwachen, die Grünen fürchten „Kuhhandel“.
Geplant ist eine bessere Überwachung der sogenannten Typgenehmigung. Damit ist die Untersuchung neuer Automodelle durch technische Prüforganisationen wie den TÜV und die Genehmigung durch nationale Behörden wie das deutsche Kraftfahrtbundesamt gemeint. Bisher durften diese Stellen, die oft von der Autoindustrie abhängig sind, allein entscheiden, welche Autotypen unter welchen Auflagen genehmigt werden. Die Entscheidung galt dann automatisch für alle 28 EU-Staaten, was Missbrauch Tür und Tor öffnete.
Künftig sollen EU-Experten gemeinsam mit Kollegen aus dem jeweiligen EU-Staat die Tests unter die Lupe nehmen dürfen. Wenn die Prüfdienste versagen, droht ihnen ein Lizenzentzug oder ein Bußgeld. Die Autohersteller selbst sollen zahlen, wenn sie schummeln. Ein Betrug bei der Typgenehmigung könnte Konzerne wie Volkswagen teuer zu stehen kommen: Hier schlägt die Kommission nämlich Strafen von bis zu 30.000 Euro pro Wagen vor. Bei internationalen Skandalen wie dem „Dieselgate“ würden so leicht Milliardenbeträge zusammenkommen.
Brüssel fordert auch, dass defeat devices verboten bleiben. Mit einer derartigen Software hatte Volkswagen Abgaswerte manipuliert. Die EU-Kommission will nun durchsetzen, dass die Autobauer auch die Protokolle der in den Pkws genutzten Software offenlegen.
Wirksam oder nicht?
„Ein großer Schritt in die richtige Richtung“, heißt es beim europäischen Verbraucherverband Beuc. Die Grünen fürchten einen „Kuhhandel“: Ein Expertenkomitee hatte bereits im Oktober einen Vorschlag vorgelegt, der der Industrie bei den Grenzwerten weit entgegenkam. Das Europaparlament war dagegen, eine zunächst im Januar geplante Abstimmung wurde jedoch auf Druck der Befürworter verschoben.
Nun könnte die Autolobby versuchen, als Gegenleistung für verschärfte Kontrollen die laschen Grenzwerte durchzudrücken, fürchtet die Grüne EU-Abgeordnete Rebecca Harms. Die entscheidende Abstimmung soll am 3. Februar stattfinden.
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