EU-Kommission ermahnt Berlin: Homo-Beamte benachteiligt
EU-Kommissar Spidla fordert Nachbesserungen für eingetragene Partnerschaften im Beamtenrecht.
FREIBURG taz Die EU-Kommission fordert eine Nachbesserung des deutschen Gleichbehandlungsgesetzes. Dies geht aus einem Mahnschreiben des EU-Kommissars für Beschäftigung und Chancengleichheit, Vladimir Spidla, hervor, das der taz vorliegt. Das Verfahren dürfte in der Koalition für Zunder sorgen.
Der Krach war nicht zu vermeiden. Schon bevor jetzt die EU-Kommission das deutsche Gleichbehandlungsgesetz rügte, gab es Differenzen in der Bundesregierung, wie mit Beamten umzugehen sei, die in eingetragenen Homo-Partnerschaften leben. Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) modernisiert zwar gerade das Beamtenrecht und will dabei vor allem das Leistungsprinzip stärken. Gesellschaftspolitisch bleibt aber alles beim Alten: Eingetragene Partnerschaften werden bei der Beihilfe und der Hinterbliebenenversorgung einfach ignoriert. Im Oktober 2007 wurde der entsprechende Gesetzentwurf im Bundeskabinett beschlossen. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) jedoch gab zu Protokoll, es sei für sie "fraglich", ob diese Regelung noch "verhältnismäßig" sei. Sie bezog sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Staat zwar zwischen Ehegatten und Lebenspartnern differenzieren dürfe - aber eben nicht ganz nach Belieben.
So kritisiert die EU-Kommission, dass in Deutschland eingetragene homosexuelle Partnerschaften im Beamtenrecht weiterhin gegenüber Ehen benachteiligt werden: Der Partner oder die Partnerin bekommt keine Beihilfe für die Gesundheitskosten und im Todesfall kein Witwen- oder Witwergeld. Auch ein Familienzuschlag ist ausgeschlossen. Da all dies nach Europarecht zum "Arbeitsentgelt" zählt, sieht Spidla hier Verstöße gegen eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2000 gegen Benachteiligung im Beruf.
Die Bundesregierung argumentiert, dass die Richtlinie in ihrer Begründung die Bevorzugung von Verheirateten gegenüber Nichtverheirateten ausdrücklich erlaubt. Außerdem gelte die Richtlinie hier nicht, da "staatliche Systeme" der sozialen Sicherheit ausgenommen seien.
Für die EU-Kommission ist die Beamtenversorgung aber ein "betriebliches" System der sozialen Sicherheit, fällt also unter die Richtlinie. Und homosexuelle Partner seien nicht unverheiratet, sondern müssten im Arbeitsleben gleiche Rechte wie Verheiratete bekommen. Es handle sich bei Ehe und Lebenspartnerschaft eben "nicht um unterschiedliche Familienstände."
Weitere Kritik betrifft die Sonderregelungen für Kirchen. Auch nach der EU-Richtlinie dürfen diese bei der Einstellung von Beschäftigen auf den Glauben achten, wenn dies "nach der Art der Tätigkeit" oder der "Umstände der Ausübung" geboten ist. Das deutsche Gesetz war gegenüber den Religionsgemeinschaften aber viel großzügiger. Hier soll es nur auf das "Selbstverständnis" der Gemeinschaft ankommen. Die Kommission befürchtet, dass schon bei "einfachen Hilfstätigkeiten" nur nach dem Glauben eingestellt wird.
Außerdem rügt der aus Tschechien stammende Spidla, dass der Diskriminierungsschutz in Deutschland bei Kündigungen nicht gilt. Die Frist von zwei Monaten, in der gegen Diskriminierung bei der Bewerbung geklagt werden muss, sei zu kurz. Schadenersatz müsse es bei einer Diskriminierung immer geben und nicht nur, wenn dem Arbeitgeber Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
Das Mahnschreiben von Spidla, das vom 31. Januar stammt, leitet ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Die Bundesregierung hat jetzt zwei Monate Zeit, zu antworten. Wenn die Kommission ihre Bedenken nicht ausgeräumt sieht, kann sie Deutschland beim Europäischen Gerichtshof verklagen.
"Wir gehen davon aus, dass wir das EU-Recht korrekt umgesetzt haben", sagte eine Sprecherin des Justizministeriums am Montag ganz vorsichtig. Denn das Gleichbehandlungsgesetz ist in der großen Koalition ein ganz heißes Eisen. Bei der Einführung 2006 schäumten Union und FDP, dass es sich um ein "bürokratisches Monstrum" handele. Inzwischen bestätigt zwar sogar Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU), dass die befürchtete Klagewelle von Frauen, Homosexuellen, Behinderten und Ausländern ausgeblieben ist. Dennoch bleibt in der Union das Gefühl, dass Kanzlerin Angela Merkel der SPD zu weit entgegengekommen ist. Um so heikler, wenn die EU jetzt auch noch Nachbesserungen verlangt.
Das Mahnschreiben Spidlas betrifft übrigens nur den arbeitsrechtlichen Teil des Gleichbehandlungsgesetzes. Soweit es um Warenverkauf und Dienstleistungen geht, dürfte sich die EU-Kommission mit weiteren Kritikpunkten zu Wort melden.
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