piwik no script img

EU-Gericht verurteilt Türkei

STRASSBURG dpa ■ Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat die Türkei zum wiederholten Mal wegen unmenschlicher Behandlungen und nachlässiger Justizermittlungen verurteilt. In einem gestern verkündeten Urteil wurde den Brüdern von zwei ermordeten Kurden eine Entschädigung von jeweils 56.000 Mark zugesprochen. Im einen Fall war ein Arzt 1993 in der Nähe von Tunceli erschossen aufgefunden worden. Der türkische Staat habe seine Pflicht missachtet,die Gewalttat strafrechtlich zu verfolgen, hieß es in der Urteilsbegründung. Im zweiten Fall wurde ein Journalist der prokurdischen Zeitung Özgür Gündem 1993 im Kurdengebiet von Unbekannten erschossen. Vor seinem Tod hatte er die Behörden um Schutz gebeten. Straßburg urteilte, die Türkei habe gegen ihre Pflicht verstoßen, den Mann zu schützen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen