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■ TelegrammEU: Beweislast bei Diskriminierung teilen

Brüssel (dpa) – Frauen und Männer, die sich wegen ihres Geschlechts diskriminiert fühlen, sollen in der Europäischen Union (EU) künftig nicht mehr allein die Beweislast tragen müssen. Für einen entsprechenden Richtlinienvorschlag der EU-Kommission sprachen sich die EU-Sozialminister gestern in Brüssel grundsätzlich aus. Bevor die Richtlinie endgültig verabschiedet werden kann, muß das Europäische Parlament noch Stellung nehmen. Vorgesehen ist, daß derjenige, der beschuldigt wird, gegen das Prinzip der Gleichbehandlung von Frauen und Männern verstoßen zu haben, dies widerlegen muß. Gleichzeitig muß derjenige, der sich benachteiligt fühlt, dies glaubhaft machen. In Deutschland gilt bereits die Teilung die Beweislast. Großbritannien braucht die Regelung nicht anzuwenden, weil es der EU-Sozialcharta nur mit Vorbehalten beigetreten ist.

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