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EIN FRAUENFÖRDERGESETZ IST BESSER ALS KEIN FRAUENFÖRDERGESETZHeuchelei, die sich lohnt

Die Sache mit der Frauenförderung war schon immer peinlich. Das gilt für die Wirtschaft und für die Politik. Auch für rot-grüne, ja besonders für rot-grüne Politik. Denn sie steht vor der Frage: Wie erwecke ich den Eindruck von Frauenförderung, ohne einerseits mit gesetzlichen Regelungen jemanden zu vergrätzen und andererseits den Verdacht zu erregen, nur zahnlose Gesetze zu schaffen? Widersprüche, die nicht lösbar sind, schaffen Peinlichkeiten. Genau das gilt für den Umgang mit dem geplanten Gleichstellungsgesetz.

In dem Gesetz geht es gar nicht um viel: Unternehmer sollen dazu angehalten werden, gemeinsam mit den Betriebsräten eine Art Plan zu entwickeln, wie auf allen Hierarchiestufen einer Firma der Frauenanteil erhöht werden kann. Falls in zwei, drei Jahren dann nichts passiert, dürften die Frauen mit Hilfe von Interessenverbänden gegen die fehlende Förderung klagen. Möglicherweise könnten auch bei öffentlichen Aufträgen künftig Firmen bevorzugt werden, die einen hohen Frauenanteil in Führungspositionen haben. So weit der Plan der Frauenministerin Bergmann. Doch daraus wird wohl nichts – so lassen Äußerungen aus Regierungskreisen nun ahnen: Zu viel Bürokratie, lautet der Vorwurf. Von „rot-grüner Regelungswut“ sprechen FDP-Frauenpolitikerinnen. Auch Unternehmerinnen sind gegen die geplante Regelung. Ganz oben steht halt immer das Gesetz des Marktes, auch bei den Frauen. Und genau das wiederum spricht für die geplante Gleichstellungsregelung.

Ob dabei viel herauskommt, ist allerdings fraglich. Man kennt das schon aus Behörden und Firmen mit großer PR-Abteilung: Es gibt einen Frauenförderplan und dazu einen (männlichen) Personalchef, der politisch hyperkorrekt auf Fördermöglichkeiten hinweist – und ähnliche Peinlichkeiten. Frauenpolitik ist immer ein bisschen verlogen – doch manchmal lohnt sich auch Heuchelei und Bürokratismus. Dann nämlich, wenn es unterm Strich besser ist, ein Gesetz kommt, als dass es nicht kommt. Genau das ist bei der Gleichstellungsregelung der Fall. Nicht mehr und nicht weniger. BARBARA DRIBBUSCH

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