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EG gegen Hoechst

Brüssel (ap) - Im Zusammenhang mit dem gescheiterten Versuch von EG–Beamten, Einsicht in die Bücher des Frankfurter Chemiekonzerns Hoechst zu erhalten, droht der Bundesregierung eine Klage der EG–Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg wegen unterlassener Amtshilfe. Die Kommission hat die Bundesregierung aufgefordert, zu erklären, warum sie die zuständigen deutschen Behörden nicht angewiesen habe, die in Zusammenarbeit mit dem Bundeskartellamt handelnde EG–Abordnung dabei zu unterstützen, am 20. Januar die Geschäftsräume der Hoechst AG wegen Verdachts der verbotenen Preisabsprache zu durchsuchen. Die Hoechst AG hatte gegen die Durchsuchung der Geschäftsräume eine einstweilige Verfügung des Frankfurter Verwaltungsgerichts erwirkt und argumentiert, daß die Inspektoren keinen Durchsuchungsbefehl eines deutschen Gerichts vorgelegt hätten. Dagegen vertritt die EG–Kommission die Ansicht, die Beamten hätten auf Weisung der EG–Kommission gehandelt, und kein deutsches Gericht habe das Recht, sie an der Ausübung ihrer Aufgabe zu hindern.

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