: EG fragt: Wollte die Vulkan AG Entwicklungshilfegelder abzocken?
Bremen (taz) — „Da stimmen wir nicht zu“, hieß es im Bonner Entwicklungshilfeministerium gestern auf Anfrage der taz nach dem 25-Prozent-Zuschuß, den die Bremer Vulkan-Werft für einen großen Schiffsauftrag aus China haben will. Selbst wenn der Auftrag der chinesischen Cosco-Reederei nicht längst an die Hitachi-Werft gegangen ist, wie die Japaner stolz verkündeten — in Deutschland wäre er kaum zu den von Vulkan gewünschten Konditionen abzuwickeln.
Schwerer als das Veto des CSU- Entwicklungshilfeministers, der sich auf Bundestagsbeschlüsse zu den Menschenrechtsverletzungen in China stützt, dürften die Bedenken der EG wiegen: Die EG-Komission hat den „Eindruck“ gewonnen, „daß die deutschen Werften überhöhte Preise gefordert haben, um Betriebsbeihilfen im Rahmen der Entwicklungshilfe erhalten zu können.“
„Die Kommission bezweifelt“ deshalb, „ob es sich bei diesem Beihilfevorhaben tatsächlich um Entwicklungshilfe handelt“ — weshalb sie ein förmliches Prüfverfahren über die deutschen Subventionsabsichten einleiten will. Die EG-Kommission hat die Berechnungsgrundlagen der Vulkan-AG offengelegt und die Partnerländer zu Stellungnahmen aufgefordert. Bevor die Kommission „ihre endgültige Entscheidung erlassen hat“, schreibt die Kommission, darf keine Beihilfe gewährt werden. K.W.
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