: EG-Parlament: Irinnen müssen reisen dürfen
Straßburg (afp) — Völlige Freizügigkeit für Irinnen, die im Ausland einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, hat das Europaparlament in Straßburg gefordert. Ein diesbezügliches Zusatzprotokoll der Maastrichter Verträge müsse noch vor deren Ratifizierung aufgehoben werden, heißt es in einer Entschließung. Dieses Zusatzprotokoll, auf dem Irland bestanden hat, hebt die in der EG geltende Freizügigkeit in jenen Fällen auf, wo diese dem irischen Abtreibungsverbot entgegensteht. Danach machen sich Frauen auch dann strafbar, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch im Ausland vornehmen lassen. Veranlaßt wurde das EP zu der Entschließung durch den Fall einer 14jährigen, die nach einer Vergewaltigung schwanger geworden war. Erst nach heftigen internationalen Protesten erlaubte ihr das höchste irische Gericht die Reise nach Großbritannien zum Schwangerschaftsabbruch.
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