piwik no script img

EG-Parlament: Irinnen müssen reisen dürfen

Straßburg (afp) — Völlige Freizügigkeit für Irinnen, die im Ausland einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, hat das Europaparlament in Straßburg gefordert. Ein diesbezügliches Zusatzprotokoll der Maastrichter Verträge müsse noch vor deren Ratifizierung aufgehoben werden, heißt es in einer Entschließung. Dieses Zusatzprotokoll, auf dem Irland bestanden hat, hebt die in der EG geltende Freizügigkeit in jenen Fällen auf, wo diese dem irischen Abtreibungsverbot entgegensteht. Danach machen sich Frauen auch dann strafbar, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch im Ausland vornehmen lassen. Veranlaßt wurde das EP zu der Entschließung durch den Fall einer 14jährigen, die nach einer Vergewaltigung schwanger geworden war. Erst nach heftigen internationalen Protesten erlaubte ihr das höchste irische Gericht die Reise nach Großbritannien zum Schwangerschaftsabbruch.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen