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EG: Etappensieg gegen Hoechst

Frankfurt (dpa) - Im Rechtsstreit zwischen EG und Hoechst AG um die Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung der Firmenbüros hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag den Chemie–Unternehmen eine Niederlage bereitet. Hoechst hatte beim Gerichtshof beantragt, eine wegen vermuteter Preisabsprachen bei Polyäthylen und PVC von der EG– Kommission im Januar angeordnete, von dem Unternehmen aber verweigerte Durchsuchung bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichtshofes auszusetzen und auch eine Verfügung über ein Zwangsgeld zur Durchsetzung der Kontrollmaßnahme nicht wirksam werden zu lassen. Das Gericht lehnte den Antrag ab. EG–Beamte hatten Ende Januar Kontrollen wegen des Verdachts von Preisabsprachen bei Polyäthylen und PVC vornehmen wollen. Hoechst hatte jedoch beim Verwaltungsgericht Frankfurt eine einstweilige Anordnung gegen den Vollzug der Durchsuchung erwirkt. Die Kommission verfügte aufgrund dieser Weigerung vom 5. Februar an das tägliche Zwangsgeld und leitete ein Verfahren gegen die Bundesregierung wegen Verletzung der EG–Verträge durch unterlassene Unterstützung von Kartellamtsuntersuchungen ein. FORTSETZUNG VON SEITE 1

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