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Durchsuchung wegen RAF-Attentatverdachts

■ Generalbundesanwalt ausgespäht?/ Viedeobänder wurden beschlagnahmt

Berlin (taz) – Im Zusammenhang mit einer vermuteten Ausspähung des Generalbundesanwaltes Alexander von Stahl sind gestern morgen im Berliner Bezirk Kreuzberg die Wohnungen von zwei Frauen durchsucht worden. Mit Maschinenpistolen bewaffnete Polizisten stürmten nach den Angaben einer der Betroffenen um sechs Uhr früh das Gebäude.

Allein sieben Beamte des Bundeskriminalamtes hätten sie in dem Zimmer ihrer Wohngemeinschaft aus dem Bett gezerrt. Die Aktion stützte sich auf einen von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe erwirkten Durchsuchungsbeschluß. Am 18. Februar und am 27. Juli 1992 sollen, so der Durchsuchungsbeschluß, Unbekannte versucht haben, die näheren Örtlichkeiten am Berliner Wohnsitz des Generalbundesanwaltes von Stahl auszukundschaften und diese mit einer Videokamera aufgezeichnet haben. Ein dabei verwendetes Fahrzeug soll auf eine der beiden Frauen zugelassen gewesen sein, deren Wohnung durchsucht wurde.

Bei der anderen Betroffenen wurde die Durchsuchung damit begündet, daß sie das gleiche Fahrzeug für den Besuch eines RAF- Gefangenen Ende Februar letzten Jahres benutzt haben soll. Wegen der vermuteten Ausspähung hat die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung eingeleitet.

Der Durchsuchungsbeschluß wurde mit dem Verdacht begründet, unbekannte Mitglieder oder Unterstützer der RAF hätten die Ausspähung im Rahmen der Vorbereitung für einen Anschlag auf der Generalbundesanwalt durchgeführt.

Neben schriftlichen Aufzeichnungen wurden bei der Durchsuchungsaktion alle Videobänder in den Wohnungen beschlagnahmt. wg

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