Durch den Antragsdschungel: Für alle, die wenig Geld zum Wohnen haben
B-Schein für billige Quadratmeter
Zu wenig Geld, um sich Mieten auf dem so genannten „freien“ Wohnungsmarkt“ leisten zu können? Wie wär’s mal mit ’nem Wohnberechtigungsschein? Der ist vier Seiten lang, plus sieben Seiten Merkblatt.
Aber wer hat überhaupt eine Chance? Die bundesweit einheitliche Einkommensgrenze, die man nicht überschreiten darf, liegt bei 12.000 Euro brutto im Jahr. Allerdings sagt das nicht viel, weil die Einkommensberechnung individuell sehr unterschiedlich ausfallen kann, je nachdem, ob man Steuern und Sozialabgaben zahlt und ob andere Erwachsene oder Kinder im Haushalt leben und so fort.
In jedem Fall muss man seine Einkünfte für die kommenden zwölf Monate offenlegen. Das kann alles sein: Zinsen von Sparguthaben, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder Provisionen, egal. Wer gar nicht absehen kann, wie sich die eigenen finanziellen Verhältnisse in Zukunft gestalten, bei dem wird auf die letzten zwölf Monate geschaut. SozialhilfeempfängerInnen seien „in der Regel berechtigt“, sagt Ronald Schubert vom Amt für Wohnung und Städtebauförderung. Aber auch da gibt es Ausnahmen. Bekommt man den Schein schließlich, gilt er für ein Jahr. Danach muss man ihn neu beantragen.
Wollen zwei „Schein-InhaberInnen“ zusammen ziehen, wird das als WG angesehen. Das kann die Alternative für Paare sein, die nicht verheiratet sind, ein schlichter „Zwei-Personen-Haushalt“. Für heterosexuelle Heiratswillige gibt es die Möglichkeit, schon als „Verlobte“ den Schein zu beantragen. Die zwei kommen dann schon in den Genuss aller Vorteile, die Papa Staat für „Junge Ehepaare“ vorsieht. Einzige Bedingung: Bei Einzug in die Wohnung muss die Heiratsurkunde dann vorliegen. „Junge Ehepaare“ sind alle unter 40 Jahre, die weniger als fünf Jahre verheiratet sind. Die bekommen besondere Vergünstigungen, weil der Staat mit Kindern rechnet. Apropos: Nach nachgewiesener 14. Schwangerschaftswoche kann frau den Antrag gleich für das Kind mit und auf ein paar Quadratmeter mehr stellen.
Klassische Wohngemeinschaften, die aus mehr als zwei Leuten bestehen, haben kaum eine Chance, eine entsprechend große günstige Wohnung zu bekommen. „Es gibt so wenig geförderte große Wohnungen, dass wir die eigentlich nur an Familien geben können“, erklärt Schubert.
Die elf Seiten Antrag und Merkblatt bekommt man entweder beim Amt für Wohnung und Städtebauförderung, Abteilung Wohnungswesen, am Breitenweg 24/26 oder bei den Ortsämtern, die eine eigene Abteilung dafür haben. Das sind Blumenthal, Burglesum, Hemelingen, Horn-Lehe, Huchting, Obervieland und Vegesack. Außerdem sind die Unterlagen im Internet zu finden unter www.bremische.de. In der Rubrik „Praktische Tipps“ stehen einige Formulare, die man fürs Wohnen brauchen kann. ube
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