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Drohende RäumungZoff um die Wartenberg 22

Das Bezirksamt Lichtenberg will die BesitzerIn­nen eines Wohnhauses in einem verlassenen Gewerbegebiet nicht weiter dort wohnen lassen.

So wie hier in Friedrichshain will auch die Wartenberg 22 ihr Projekthaus weiterführen Foto: dpa

Berlin taz | „Wohnen untersagt, Nutzung untersagt, wir müssen raus“ steht auf einem großen Transparent an einem Haus in der Wartenbergstraße 22 im Lichtenberger Gleisdreck. Dabei haben die über 20 BewohnerInnen das Haus 2016 gekauft. Darunter sind KünstlerInnen, Studierende und Beschäftigte in unterschiedlichen Berufen. „Niemand bei uns zahlt mehr als 250 Euro Miete, dabei ist Heizung und WLAN inbegriffen“, erklärt Hausbewohner Rouven Wieman gegenüber der taz.

Dass sich die BewohnerInnen trotzdem Sorgen um eine Räumung machen müssen, liegt am Bauamt Lichtenberg. Es steht auf dem Standpunkt, dass das Haus in einem verlassenen Gewerbegebiet liegt und daher nicht bewohnt werden darf. Hohe Geldstrafen wurde den BewohnerInnen angedroht, wenn sie das Haus nicht verlassen. Wegen der Coronapandemie wurde ein Räumungstermin zurückgezogen, bis ein Gericht darüber entschieden hat. Verlieren die BewohnerInnen den Prozess, müssen sie ausziehen.

Für die Haltung des Lichtenberger Bauamts haben die BewohnerInnen kein Verständnis. „Es behauptet wider besseres Wissen, dass unser Haus nie ein Wohnhaus, sondern immer schon Gewerbehaus war und deshalb nicht bewohnt werden kann. Obwohl die VorbewohnerInnen bekannt sind, die Telefon- und Adressbücher seit 1893 nachzuvollziehen sind und Mitarbeiterinnen des Amtes unter der Hand zugeben, dass das Haus immer schon Wohnhaus war, werden wir weiter zum Auszug gedrängt“, empört sich Wieman.

Er ist mit seinen MitbewohnerInnen an die Öffentlichkeit gegangen. Eine Petition, die ihren Verbleib forderte, erhielt im letzten Jahr mehrere Hundert Unterschriften. Aktuell diskutieren die BewohnerInnen der Wartenburg, wie sie das Haus mittlerweile nennen, ob sie ihre Forderung nach einen Bleiberecht in ihrem Haus durch einen BürgerInnenantrag an das Bezirksamt Lichtenberg bekräftigen.

Dazu brauchen sie 1.000 Unterschriften, was in Coronazeiten nicht einfach ist. Doch NachbarInnen haben schon Unterstützung signalisiert. Schließlich sind auch andere Häuser im Lichtenberger Gleisdreieck bewohnt. Das weitgehend unerschlossene Gebiet könnte in den nächsten Jahren interessant werden. Denn eine weitere Trasse des in den 1990er Jahren beschlossenen, heute umstrittenen Autobahnbaus würde das Areal betreffen. Wieman sieht hierin auch einen Grund für die Haltung des Bauamts. Die BewohnerInnen der Wartenburg haben andere Pläne. In ihrem Garten wollen sie im Sommer Filme zeigen. Peter Nowak

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4 Kommentare

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  • Wer ist dafür politisch verantwortlich? Beim Bezirksamt Lichtenberg sitzen Leute von Linkspartei, CDU, SPD und AfD, aber von wem genau kam die Räumungsdrohung?

  • Übel, wie das Bauamt sich anmaßt, Eigentümern einer Immobilie seine Nutzung vorzuschreiben. Diese Leute machen scheinbar alles richtig - bis sie "Wichtigerem" im Wege stehen. Hier lohnt der (juristische) Kampf!

    • @Fabian Wetzel:

      Das passiert doch überall. Das Bauamt setzt nunmal nur das Gesetz um.

      Ein Eigentümer einer schönen Wohnung darf diese nicht leer stehen lassen oder gerwerblich vermieten und er darf diese auch nicht einfach so abreißen.

      Die Ämter schreiben Eigentümer an allen möglichen Stellen vor, wie Häuser zu nutzen sind.

      Im Gewerbegebiet ist wohnen nunmal unzulässig.

  • Nur weil ein Haus möglicherweise früher möglicherweise illegal möglicherweise bewohnt war, bedeutet dies nicht, dass sich hieraus ein irgendein baurechtlicher Anspruch für die Zukunft ergibt.

    Die Bewohner haben eine Ruine für EUR 55.000 erworben und wussten um die baurechtliche Schwierigkeiten (bereits aufgrund des niedrigen Kaufpreises). Hier wäre ein Gang zum Rechtsanwalt vor der Investition sinnvoll gewesen.

    Vollkommen unverständlich ist der Hinweis bezüglich der Adress- und Telefonbücher. Im Jahr 1893 gehörte Lichtenberg noch nicht zu Berlin (erst ab 1920) und hatte kein eigenständiges Adressbuch. Selbiges gilt für Telefonbücher.

    Und selbst falls 1983 gemeint sein sollte, so ergibt sich aus einer möglichen Bewohnung nicht, dass diese baurechtlich auch lagal war.